Sexualerziehung verfassungswidrig

Autor: Eckhard Kuhla

In vielen Bundesländern wird zusehends der klassische Aufklärungsunterricht auf den Schulen durch eine Sexualerziehung zur Akzeptanz der „sexuellen Vielfalt“ ersetzt /1/. Dieser Unterricht wird überwiegend durch Gastdozenten – ohne spezifische pädagogische Ausbildung aus dem Bereich sexueller Verbände, erteilt. Das Unterrichtsmaterial wird durch die Verbände bereitgestellt und vermittelt, überwiegend über die Lebenswelten anderer sexueller Orientierungen. Das geschieht nicht in Form eines Toleranzangebot, sondern in der Darstellung vielfätiger sexueller Identitäten (Mann/Frau) und anderer sexueller Orientierungen als gleichwertig, gleichsam für die Schüler wählbar, unabhängig vom Alter.

Diese Art von Unterricht ruft immer mehr aufgebrachte Eltern auf den Plan, vorausgesetzt sie wurden darüber informiert. Aber inwieweit haben sie Möglichkeiten dagegen an zu gehen? Einen konkreten Weg zeigt der Verein „Echte Toleranz“ /2/ auf. Er konnte nachweisen, dass die Vermittlung gleichwertiger sexueller Lebensweisen in den Schulen gegen das Indoktrinationsverbot verstößt und damit verfassungswidrig sei: /3/. Das Gutachten weist auf folgende Tatsachen hin:

Der Staat muss im Rahmen schulischer Sexualerziehung für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und jeden Versuch einer Indoktrinierung unterlassen“, zitierte Prof. Dr. Christian Winterhoff aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sexualerziehung (BVerfGE 47, 46). Das bedeutet: „Unterrichtsmaterial an staatlichen Schulen darf nicht darauf ausgerichtet sein, Schüler zu veranlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Gerade das ist aber beim Methodenschatz der Fall“, so der Professor. Und weiter: „Der Staat dürfe die Schüler im Bereich der Sexualerziehung jedoch ausschließlich zur Toleranz anleiten, nicht aber zur Akzeptanz unterschiedlicher Arten von Sexualverhalten erziehen.“

Mit diesem Gutachten haben betroffene Eltern endlich ein greifbares Instrument in den Händen in Gesprächen mit dem Lehrer ihres Kindes, bzw.den Schulleitungen, auf die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Sexualerziehung hin zu weisen. Das gilt besonders für Unterrichtsstunden, die von Vertretern der homosexuellen Verbände durchgeführt werden.

Sehr hilfreich ist dabei eine Handreichung („Factsheet“), die auf der Webseite dees Vereins über die Abwehrrechte der Eltern gegenüber solcher Art von Sexualerziehung informiert /4/.

Quellen

/1/ https://agensev.de/content/sexualerziehung-statt-pr%C3%A4vention
/2/ https://www.echte-toleranz.de/
/3/ https://www.echte-toleranz.de/index.php/news/rechtsgutachten-schleswig-holsteins-unterrichtsmaterial-zu-sexueller-vielfalt-ist-verfassungswidrig.html
/4/ https://www.echte-toleranz.de/files/Dokumente/Factsheet.Abwehrrechte.gegen.SchLau-Workshops.pdf