Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung

Am 05.06.2013 hatten sich MANNdat und AGENS beim Bundeskriminalamt (BKA) zu Strafverfolgungspraxis und Aussagekraft der polizeilichen Kriminalstatistik informiert – einerseits bezüglich der Delikte Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung und dem Delikt der Vortäuschung dieser Straftaten andererseits. Von Seiten des BKA konnte zwar die deutliche Diskrepanz zwischen der hohe Zahl angezeigten Vergewaltigungen und der geringen Zahl an entsprechenden Verurteilungen insoweit plausibilisiert werden, so dass dieses Phänomen („Strafverfolgungstrichter“) bei nahezu allen Delikten zu beobachten ist. Die seit Mitte der achtziger Jahre gegenläufige Entwicklung, wonach Vergewaltigungsanzeigen zunehmen, Verurteilungen jedoch abnehmen, blieb unerklärt.

MANNdat und AGENS verfolgen dieses Thema weiter. Wir haben uns jetzt in einem Offenen Brief an das Bundesamt der Justiz gewandt.

Außerdem weisen wir in diesem Zusammenhang auf eine Webseite für Betroffene und Interessierte hin: http://www.falschbeschuldigung.org