Gleichstellung ist verordnete Gleichberechtigung

Autor: Eckhard Kuhla

Gleichstellung und Gleichberechtigung werden inzwischen in vielen Texten bedeutungsgleich verwandt. Es folgt der Versuch einer Klarstellung zum Jahrestag der Frauenquote. Falls die folgende Klarstellung nicht gelingen sollte, betrachten Sie diesen Beitrag schlicht als eine Glosse.

Ein Weichensteller stellt eine Weiche, eine Weiche für einen Zug. Eine Gleichstellerin stellt gleich….ja, für wen und was denn?

Die Gleich-Stellung von Mann und Frau braucht offensichtlich eine Vergleichsgröße, eine Bezugsgröße zu der gleichgestellt werden soll. Dafür bietet sich eigentlich nur der Mann an, konkreter: die männlichen Eigenschaften.

Nehmen wir das Beispiel Frauenquote: Die Durchsetzung des 30% Frauenanteils (Gesetz zur Frauenquote) bezieht sich auf die Bezugsgröße „100% Männer“ in den Aufsichtsräten, die alle eine männliche Eigenschaft haben, nämlich Besitz von Macht und Geld. Aber die 30% Frauen müssen schlicht nur Frauen sein, damit sie ihnen, den Männern, gleichgestellt werden können. Die 30% ist zudem keine sinnfällig abgeleitete Größe, sondern reine Willkür, das aber mit Gesetzeskraft. Die Quote und ihre verordneten Ausführungsbestimmungen sind damit ein beredtes Beispiel für Rechtssetzung per Verordnung. Zu einer vernünftigen Verordnung gehört auch deren Überwachung. Dazu wird die firmeninterne Erfüllung der Quote mit einer staatlichen Berichtspflicht seitens der Firmen gegenüber der Regierung überwacht und bei Nichterfüllung mit Sanktionen gedroht. Das allseits bekannte Bild des leeren Stuhls im Aufsichtsrat wir häufig als Satire dargestellt, ist aber keine. Ein Stuhl bleibt leer, wenn die dafür errechnete Quotenfrau nicht gefunden wird. Irgendwie erinnert mich das an ein bekanntes Spiel im Kindergarten……..

Welch gespaltener Geist! Da definiert der Bundestag „Mann und Frau sind gleichberechtigt“ (Art 3, GG) und zwei Generationen später verordnet die Regierung die „Gleichstellung“ der Frauen den Männern gegenüber auf Basis des Artikels zur Gleichberechtigung. Dieser Rückschritt wurde offensichtlich von der Politik in Kauf genommen, geht es doch um ein höheres Gut, nämlich Machtgewinn und –erhalt einiger weniger auserkorener Frauenrechtlerinnen…..

Zum weiteren Machtgewinn der Frauen trägt das Rechtsinstitut der „positiven Diskriminierung“ [1] bei, eine ideologische Meisterleistung: Die ja eigentlich immer noch diskriminierte Opfergruppe „Frau“ entscheidet, juristisch abgesichert, wann sie die Tätergruppe „Mann“ diskriminieren darf. Man kann es auch das „Gleichstellungsparadoxon“ nennen, denn die selbst ernannte Opfergruppe „Frau“ mutiert durch ihr fortgesetztes Gleichstellen immer mehr zu einer Tätergruppe, konkreter: zu Täterinnen.

Überhaupt ist Gleichstellung ein Artefakt mit unendlicher Lebensdauer. Hat einer mal die Gleichstellerei zu Ende gedacht?
Nein, denn diese Frage darf nicht gestellt werden, denn sie impliziert weitere wesentlich kritischere Fragen: wer definiert eigentlich auf welcher Basis und wann die Gleichstellung erreicht ist? Die im Besitz der Macht befindliche Gruppe „Frau“ wird eine eventuell erreichte Gleichstellung nie verkünden, sie müßte ja von Stund an ihre erfolgreiche Lobbyarbeit quasi beenden und sich nach anderen Verdienstmöglichkeiten umschauen. Ergo? Die Gleichstellung der jetzigen Praxis wird – völlig ungeplant – zu einer unendlichen Geschichte. Die Frauenlobby wird auch noch in den nächsten Jahrzehnten in der Lage sein, immer wieder fest zu stellen. „Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist noch längst nicht erreicht…..!“ Und die Männer?

Die (bisherige) Tätergruppe „Mann“ ist, wie oben schon beschrieben, allmählich zur Opfergruppe geworden, dank bisheriger Gleichstellungspraxis und ohne eigenes Zutun. Die Männerrechtler sind ein beredtes Beispiel dafür. Männer können eigentlich nur verlieren, wenn sie nur ihre fortgesetzte Diskriminierung durch die machthabende Frauenlobby bekämpfen.

Spass beiseite: Nur eine Lobby der „MannFraurechtler“ könnte wirklich gleichberechtigte Männer und Frauen schaffen. Seltsam, eine Zusammenlegung aller Gruppen der Rechtler- und Rechtlerinnen würde schon an der Diskussion über die Vereinsziele scheitern…….

[1] Eine politisch gewollte Diskriminierung von Männern, Beispiel: die Quotenregelung

1 Gedanke zu „Gleichstellung ist verordnete Gleichberechtigung“

  1. Auch wenn der Beitrag schon ’ne Weile her ist:
    Ich habe mich immer gefragt warum man nicht von vornherein eine 50% Quote für Aufsichtsräte einführte? (Wobei sich jedoch schon die Frage stellt: wo bleiben da die anderen 60-4000 Geschlechter?)
    Inzwischen meine ich die Antwort(en) zu kennen.
    1. Es gibt einfach nicht genug Frauen die in Aufsichtsräte wollen/die Fähigkeit dazu haben, was den Quotenerschaffern durchaus bewußt ist!
    2. 30% (bzw. alles unter 50%) erlaubt es, daß Frauen sich den Erfolg, wenn das Unternehmen danach besser dastehen sollte, an die Brust heften können („Seht her, mit uns geht’s besser!“), aber, wenn es schief geht, mit dem Finger auf die ja überwiegende Zahl der Männer in Aufsichtsräten zu zeigen und zu verkünden „Das liegt nur an den Männern! Die haben uns nicht gelassen! Wollten ihre Machtposition nicht aufgeben, haben nicht kooperiert! – Die Männer sind schuld!“
    Klappt’s, sind die Frauen der Grund des Erfolgs, klappts nicht, sind natürlich die Frauen nicht schuld, dann waren es die Männer!
    Bei einer 50/50 Verteilung MÜSSTEN die Frauen entweder den Männern eine Mitbeteiligung am Erfolg einräumen, bzw. könnten beim Scheitern den Mißerfolg nicht allein auf die Männer abwälzen! Dann müssten sie ihren Anteil der Verantwortung tragen! Und das würde die Mär von der Frau die alles besser (bzw. mindestens genauso gut) kann wie der Mann zerstören! Das darf nicht sein! Ergo: keine 50/50!

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