Häusliche Gewalt: "Männer = Täter"

Am 09.10.2011 erschien im WESER KURIER ein Bericht  über häusliche Gewalt gegen Frauen: „Wenn der Partner prügelt“. Wann haben solche desinformierenden Berichte ein Ende? Immer noch wird häusliche Gewalt nach dem üblichen Schema Männer = Täter abgehandelt. Frauen sind nicht nur Opfer, sie können auch Täterinnen sein, das gehört inzwischen zum abgesicherten Forschungsstand . Auch weibliche Gewalt gegen Kinder, sexueller Mißbrauch – all das bleibt immer noch ein Tabu.

AGENS sorgt sich um Opfer beiderlei Geschlechts. Wir haben ein klärendes Schreiben an die Chefredaktion des Blattes geschickt.

3 Gedanken zu „Häusliche Gewalt: "Männer = Täter"“

  1. Zitat: „Schlimm ist, dass in diesem Unrechtsstaat es einem Mann auf Grund einer Falschbeschuldigung sogar passieren kann, unschuldig 5 Jahre im Strafvollzug verbringen zu müssen.“
    das stimmt. genauso schlimm ist es, dass viele Vergewaltigungen/Missbräuche nicht geandet werden oder viel zu schnell verjähren (siehe Odenwaldschuld). Außerdem sind verlaufen Vergewaltigung nicht nach Schema X und die Grauzonen sind vielschichtig (siehe hier). Ich halte es allerdings für falsch systemimmanente Fehler – die zweifelsohne existieren – zu benutzen um Teile einer Bevölkerung gegeneinander auszuspielen.

  2. Studie “Opferrisiko, Opfer- und Tatverdächtigenverhalten, polizeiliche Ermittlungen, justizielle Erledigung”

    Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern

    Projektnehmer: Kriminologische Forschungsgruppe der Bayer. Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt München (KFG)

    6. Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§§ 145 d, 164 StGB)

    6.1 Einleitung
    Ein in der bisherigen kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes
    Thema ist das Vortäuschen von (§ 145 d StGB) und die falsche Verdächtigung wegen (§164 StGB) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen – obwohl es sich dabei nicht um ein Problem handelt, das erst in der letzten Zeit an Aktualität und Relevanz gewonnen hätte. Schilderungen von Fällen, in denen Männer wahrheitswidrig einer Vergewaltigung beschuldigt wurden, lassen sich schon in sehr alten Quellen finden. Beispielsweise ist in der Bibel (Buch Genesis, Kapitel 39) eine falsche Verdächtigung beschrieben, anhand derer sich einige Hauptprobleme im Zusammenhang mit diesen Straftaten erkennen lassen: Das angebliche Opfer und der betroffene Mann sind alleine, zur Bewertung des Sachverhaltes stehen nur die Aussagen der beiden Tatbeteiligten zur Verfügung, das „Opfer“ bleibt bei seiner falschen Darstellung und nimmt auch die Bestrafung des „Täters“ in Kauf.

    6.2 Grundsätzliche Probleme
    Der Problembereich Vortäuschen / falsche Verdächtigung gehört zu den Themen der Kriminologie, die aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst sensibel behandelt werden müssen: Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

    „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

    Anmerkung: Beachtenswert, dass mehr als die Hälfte aller angezeigten Strafttaten von den Ermittlungsbeamten dem Reich der Träume zugeordnet werden. Schlimm ist, dass in diesem Unrechtsstaat es einem Mann auf Grund einer Falschbeschuldigung sogar passieren kann, unschuldig 5 Jahre im Strafvollzug verbringen zu müssen. Siehe den Fall des Lehrers aus Kassel. Gegen die Falschbeschuldigerin müsste man wenigstens genauso hart vorgehen, aber das wird hier nie passieren. Mannheim ist überall.

    Diese o. g. Studie des LKA Bayern steht zum Download bereit unter http://www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu –> Button „Ohne Worte“ –> Thema „Kriminol. Forschungsgruppe Bayr. LKA: Vergewaltigung u. sex. Nötigung“

    Unter diesem Aspekt ist auch dieser Zeitungsartikel zu sehen. Offensichtlich sind solche Leute beratungsresistent. Es grenzt schon langsam ebenfalls an Volksverhetzung!

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