Vater, Mutter, Kind: Wir sind Familie !
Eckhard Kuhla
Ideenpapier für selbstverantwortliche Familien
(Update) Die jetzige Familienpolitik fördert die Fremdbestimmung der Familien. AGENS empfiehlt ein Zurückfahren staatlicher Einflüsse mit folgenden vier Leitthemen:
Fokus auf das Kind mit einer
eigenständigen Paarpolitik und
Selbstverantwortung der Familie, sowie
Prävention der elterlichen Trennung
Es folgen Thesen mit Erläuterungen zu den vier Leitthemen, die Idee einer Aktion „Familienglück“ und drei selbstverantwortliche Familienmodelle im Anhang.
1. Kinder brauchen mehr Empathie
„Kinder sind die Sehnsucht des Lebens nach sich selber“ [1].
Diese gefühlsvollen Worte sollte man der deutschen Familienpolitik entgegenhalten, die Kinder als Objekte ihrer Politik instrumentalisiert. Wir stellen in den Mittelpunkt: das Kinderglück, mit anderen Worten: die subjektiven Gefühle des Kindes. Die Themen „Kinderrechte ins Grundgesetz“, oder „immer mehr Kinder von Armut bedroht“ und die staatlich geförderte Krippenpolitik sind politische Vehikel, die Kinder als Objekt und deren Eltern mit der Staatsideologie Gender indoktriniert.
Dagegen setzen wir: Kinder als Subjekt. Es vermittelt die natürlich empfundene Freude auf und für das Kind. Man kann sie nicht fordern, aber die derzeitige Familienpolitik läßt Gefühlsmomente in weiten Bereichen außer Acht: „Kinder kriegen“, diese Aussage war seit Menschengedenken eine Selbstverständlichkeit. Heute gleicht sie einer Geschäftsfeld-Analyse nach dem Motto „Kinderwagen oder Zweitwagen?“ Häufig heißt dann die Antwort der Eltern: „Kinder rechnen sich nicht“. Es besteht die Vermutung, dass obige Erkenntnis Ergebnis einer Politik ist, die das Nettoeinkommen der Familien in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich reduziert hat. Mit der Folge (bzw. Ziel?), dass Frauen mitverdienen und deswegen ihre Kinder in die Fremdbetreuung geben müssen.
Das Phänomen einer gleichsam „kinderlosen“ Politik zeigt das bislang kaum beachtete Schicksal der Hunderttausenden von Scheidungskindern. Eigentlich ist die Trennung der Eltern ein „Verbrechen“ am Kind – unabhängig von der Trennungsursache. Und die Politik? Unvorstellbar: Trennungskinder sind bisher, soweit erkennbar, weder ein Thema der Kinderkommission des Familienausschusses des Bundestages, noch diversen Kinderschutzverbände.
2.Für eine Paarpolitik gilt: Prävention der Elterntrennung
Eine Paarpolitik soll dazu beitragen, die Ehe zu stabilisieren, um eine Trennung der Eltern aus Rücksicht für die weitere psychosoziale Entwicklung der Trennungskinder möglichst zu verhindern
Mann und Frau ergänzen sich, eingebettet in ihrer Liebe zueinander. Dieses Ergänzungsmodell von Männlichkeit und Weiblichkeit bildet die Basis der späteren Beziehung zwischen Vater und Mutter, als DAS Vorbild für die Werteorientierung ihrer Kinder[2]. Mit dem Kind entsteht ein neues kreatives Entwicklungsfeld für Vater und Mutter.
Ein Skandal und kennzeichnend für die derzeitige „Familienpolitik“: in den meisten Gleichstellungsbüros liegen „Scheidungsratgeber“ aus. Wo bleiben die Beziehungsratgeber? Wo ist der Hinweis auf professionelle Hilfen? Diese wären offenbar kontraproduktiv im Sinne einer Politik, die die staatliche Förderung der „Befreiung der Frau“ (hier: vom Ehepartner) in den Vordergrund stellt.
3. Selbstbestimmte Familien handeln KIND-orientiert
INFOBOX
Die gegenwärtige, fremdbestimmte Familienpolitik
Sie geht aus von der „befreiten Frau“ als Basis und Mann und Frau mit gleichen Rechten und Pflichten (Politik der „Gleichstellung“) . Das klassische „Hausfrauenmodell“ – so das Familienministerium – schränke die Selbstentfaltung/Befreiung der Frau ein und festige auf diese Weise die finanzielle Abhängigkeit der Frau von ihrem Mann. Staatliche Frauenförderprogramme unterstützen ihre Erwerbstätigkeit durch staatliche Fremdbetreuung und die Elterngeld plus-Förderung (Voraussetzung: das Doppelverdiener – Modell der Ehpartner ). Die „Wahlfreiheit“ bedeutet in dem Sinne die Freiheit für die Frau , nach der Geburt ihres Kindes wieder Arbeiten gehen zu können.
Familienpolitische Informationen sind nicht immer ideologiefrei zu erhalten. Sie werden zudem unterschwellig durch staatliche Institutionen mittels verdecktem Manipulieren und Agitation a la DDR gesteuert. Vorsicht ist beispielsweise geboten bei relevanten politischen Texten hinsichtlich des Gebrauchs gängiger Begriffe wie Ehe, Familie, Wahlfreiheit (siehe oben) etc. Die Familienpolitik gebraucht diese Begriffe in ihren ideologischen Zusammenhängen, die nicht immer mit dem Normalverständnis des Bürgers und seinen Erwartungen übereinstimmen. Ein Beispiel aus der Familienpolitik: Ein Trendsetting für junge Frauen zum Thema „Frauen in Vollzeit“ wird erreicht mit einem Knigge namens „Political Correctness“. Die wiederholte Aussage „immer mehr Frauen wollen in Vollzeit arbeiten“ soll einen scheinbaren Trend in der Gesellschaft vermitteln, der ein davon abweichendes Verhalten einer Frau als „rückständig“ brandmarkt, konkreter: stigmatisiert. Mittels der Political Correctness wird auf diese Weise gleichsam ein sozialer Druck auf die Frauen ausgeübt und die Meinungsfreiheit dadurch partiell eingeschränkt.
Zum Kernbegriff Wahlfreiheit: Wir fordern eine kind-orientierte Wahlfreiheit für die Familie. Sie berücksichtigt die altersabhängigen Bedürfnisse des Kindes bei Fragen der realen Gestaltung des Familienlebens – im Gegensatz zur derzeitigen frau-orientierten Wahlfreiheit , die sich am möglichst frühen beruflichen Wiedereinstieg der Mutter orientiert. Das Elterngeld sichert zwar das erste Jahr für einen Elternteil aber mit der Vorbedingung einer Doppelverdienerschaft – ohne Rücksicht auf die Seelenwelt des Kindes.
Was fehlt derzeit? Es fehlen staatliche Maßnahmen zur Unterstützung der selbstbestimmten Familie. Konkreter: die Unterstützung der Wahlfreiheit der Kindbetreuung, als DIE Voraussetzung einer selbstbestimmten Familie. Eine Maßnahme wäre die Auszahlung der staatlichen Kosten eines KiTa-Platzes an die Eltern, – ohne Mehrkosten für den Staat, früher „Betreuungsgeld“ genannt. Damit hätten die Familien eine echte Wahlfreiheit zwischen Eigen- und Fremdbetreuung. Eine klassische Win/Win für Beide, für den Staat und die einzelne Familie.
4. Elterntrennung: DER Katastrophenfall für das Kind
Täglich über 400 Kinder[3] werden per Gerichtsbeschluss von einem Elternteil (zu fast 80% vom Vater) getrennt. Eine unvorstellbar große Zahl. Für das Kind bedeutet das: ein Elternteil zieht aus und ist weg. Das versteht das Kind (meistens unter 10 Jahren) nicht. Eine tiefe Traurigkeit des Kindes bis hin zu Verhaltensstörungen ist vielfach die Folge. Ruhigstellung ist gefragt. Ritalin wird verordnet.
Und die Gesellschaft schweigt.
Trennungskinder werden in ein Leben hineingeboren, das die Urerfahrung eines Kindes, die Stabilität elterlicher, gemeinsamer Beziehung , urplötzlich nach der elterlichen Scheidung verunmöglicht. Das ist noch immer ein Tabuthema, im Gegensatz z.B. zur staatlichen Förderung alleinerziehender Mütter. Scheidungskinder werden oft schon frühzeitig, besonders in der Schule, verhaltensauffällig (z.B. durch ein ADHS-Verhalten), Jungen mehr als Mädchen. Diese Folgen sind geeignet, eine Scheidung als Tatbestand der seelischen Kindesmisshandlung (nach § 1666 BGB) zu definieren..
Wir sehen in dieser Entwicklung eines der gravierendsten Symptome des Zerfalls der sozialen Bindeglieder in unserer Gesellschaft mit noch unbekannten psychosozialen Spätfolgen, vornehmlich in der Beziehung der Geschlechter zueinander.
Die Tabuisierung findet ihre Fortsetzung in dem familiengerichtlich ruhigstellenden Begriff des “Kindeswohls “ und in der Propagierung des Trends zur „Patchworkfamilie“. Auch das sind Phänomene zur Problemlösung aus der Erwachsenenwelt , mit dem Kind als Objekt. Die „Zuteilung“ eines neuen Elternteils wird auf dem Rücken der Schutzlosen, der Kinder, vollzogen.
Aktion „Familienglück“
Ausgehend von einer Scheidungs- und Single-Rate auf hohem Niveau, sowie weiteren Verweigerungstendenzen , hinsichtlich langfristiger Bindungen bei Männern und Frauen, geht die Abkehr von der klassischen Ehe und die Entwertung der Ehe („Ehe für alle“) einher. Auf der Männerseite ist zu beobachten, dass der mögliche Verlust des Kindes durch eine Scheidung als von ihnen zu tragende potentiellen Scheidungsfolgen als Grund für die Verweigerungshaltung[4] und auf Seite der Frauen der Verlust ihrer individuellen Freiheit angegeben („Eine Geburt ist ein großer Kontrollverlust“[5]).
Trotz dieser gegenläufigen Entwicklungen bleibt die Triade Vater – Mutter – Kind (mit über 75% der vorhandenen Partnerschaften ) immer noch die Grundlage unserer gesellschaftlichen Entwicklungen. Deswegen: Wir sollten aus unserer Position der Stärke handeln und eine „Aktion Familienglück“ initiieren.
Links, Hinweise
[1] Nach Khalil Gibran, arabischer Dichter, 1883 – 1931
[2] Ergänzung gegensätzlicher Immunsysteme als Modell mit den größten Abwehrkräften: biologische Erkenntnisse
[3] pro gerichtlichen Arbeitstag
[4] „Men Going Their Own Way“ (MGTOW)
[5] SPON vom 16.10.13
[6] „Gelegenheit macht Liebe“ , M. L. Moeller. Hamburg, 2000
[7] http://hans-joachim-maaz-stiftung.de/kontakt/
[8] https://www.team-f.de/de/paar–und-ehebeziehung__41/
[9] https://www.paarlife.ch/was-ist-paarlife/team/prof-dr-guy-bodenmann/
[10] Unterlagen dazu bei AGENS verfügbar
Anhang: Selbstbestimmte Familienmodelle
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AGENS Familienprogramm
Es folgen Statements und Vorschläge zu obigen Leitthemen::
1. Kinder
- „Kinder in den Fokus“, Kinder als Subjekte zu behandeln, das sollte die Richtschnur sein. Wie jede politische Maßnahme Gender-Kriterien berücksichtigen muß, sollten für jede langfristige, politische Maßnahme in der Familienpolitik auch die Auswirkungen auf Kinder in den Focus gestellt werden. Tut man das, so müsste z. B. die Propagierung der Ganztagsschule und der Fremdbetreuung auch die psychischen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Kinder untersucht werden. Für eine Kampagne „Familienglück“(Punkt 5) wäre das eh kein Thema….
- Für eine stabile emotionale Entwicklung des Kindes ist der Erhalt der Familie unabdingbar, Näheres dazu siehe nächster Punkt.
- Ein kritisches Hauptaugenmerk ist auf die Frühsexualisierung in den KiTas und Grundschulen zu richten. In diesem Themenbereich werden bereits heute jeden Schultag Kinder u. A. im Sinne homosexueller Lebensweisen erzogen. Gastdozenten aus der homosexuelle Szene führen in vielen Bundesländern diesen Unterricht durch. Erklärtes Lernziel ist dafür das Infragestellen der Rolle von Vater und Mutter und damit – beabsichtigt- das Hinterfragen der Institution „ Familie“. — AGENS hat für betroffene Eltern „InfoBlätter“ bereitgestellt.
2. Paarpolitik
Für M. L. Moeller [6] stellt die Paarbeziehung sich als die „Hauptquelle für die Einstellung künftiger Generationen“ dar……. Die Politik versagt in ihrer zentralen Aufgabe einer Paarpolitik……,das heißt, die besten Bedingungen für die Selbstaneignung und autonome Lebensgestaltung ihrer Bürger zu schaffen“. Wir propagieren eine Initiative
„Paarpolitik“ mit den Teilaspekten:
- Einführung des Lehrstoffs „Beziehungslehre“ für die weiterführenden Schulen, als Teil der Sozialkunde
- Das staatliche Gemeinwesen sollte ein Interesse an einer stabilen Paarbeziehung haben. Grund: Die volkswirtschaftlichen Kosten für die alleinerziehende Mutter und dem Trennungsvater belaufen sich im 3-stelligen Milliardenbereich pro Jahr
- Eine stabile Paarbeziehung spannt die Bandbreite des Prozesses vom Kennenlernen, zur Trauung (klassisch mit vorhergehender: „Ehevorbereitung“), Entscheidung für Kind(er), und dann schlicht: das Da-Sein für das Kind das bedeutet für Vater und Mutter:
- Übernahme der Verantwortung für das Kind – unabhängig von der Ehesituation – und als Voraussetzung für das Paar: Verstehen obigen Prozesses.
- Gefragt ist: die Erfahrung der Professionen, diesen Prozess für Mann und Frau zu begleiten, wissenschaftlich und in der Paarberatung:
- Es gibt am Markt unzählige Seminar-Angebote, hier eine kleine persönliche Auswahl: „Stiftung Beziehungskultur“[7], Team F [8]und aus der Schweiz die Eheseminare Guy Bodenmann[9]. Wir verhehlen dabei nicht die Probleme einer ideologiefreien Vermittlung.
- die Einrichtung öffentlicher Beratungsstellen zur Trennungsprävention (Stichworte: Systematische Behandlung i. S. einer Eindämmung von Scheidungsfolgen und deren psychischen Dynamiken durch Fachhochschulen . eine spezialisierte Professionalisierung von Beratung/ Therapie im Rahmen von wohlfahrtsstaatlicher Verantwortung mit kostenloser Beratung (Abtreibungsberatung ist auch kostenlos…..)[10].
3. Selbst bestimmte Familien
- Wir haben drei selbstbestimmte Familienmodelle entwickelt, s. Anlage Infobox „Selbstbestimmte Familienmodelle“ /s. Anhang/.
- Zum Problem der ideologiefreien Information über die Familienpolitik (vgl. obige InfoBox):
– die Familienverbände müssten neutrale Informationsstellen initiieren, diese informieren die Eltern über
– die Auswirkungen und Manipulationen(?) der Staatsideologie „Gender“ und über
– ideologiefreie Wahl- und Fördermöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Familienleben.
Nach unserer Erfahrung leben viele junge Paare unbewusst das fremdbestimmte Familienmodell, mangels ideologiefreier Informationen und mangels einer echten, wirtschaftlich abgesicherten Wahlfreiheit.
4. Elterntrennung
Das Thema „Trennungskinder“ beinhaltet viele offene Fragen bzgl. psychologischer Expertisen, die in dem AGENS Papier „Das Leben eines Scheidungskindes“ näher erläutert werden, über den AGENS – Vorstand bestellbar.
Erste Abhilfe könnte eine Forschungsplattform zu „psychosoziale (Spät-)Folgen bei Trennungskindern“, inkl. Expertenanhörung (Liste von möglichen Experten bei AGENS), und Berücksichtigung des elterlichen Entfremdungssyndroms (PAS). Ein Fachseminar zur Information aller relevanten Professionen soll der Vorbereitung dienen. AGENS arbeitet daran.
Aktion Familienglück
Wir schlagen eine Medien-Aktion „Familienglück“ vor. Diese Aktion wendet sich an die Öffentlichkeit zur Propagierung des Mehrheitsmodells „Familie MannFrau“, sowie an Unentschlossene/ Unwissende hinsichtlich des Eingehens einer langfristigen Bindung, wie der Ehe. Diese Aktion soll Anreize schaffen, Denkschwellen zu überwinden, „Aha“-Effekte erzeugen und identitätsstiftend wirken – ohne politische Statements.
Denkbar wäre eine Kampagne mit vielen Bildern, Bildern, Bildern…..mit der Botschaft: „Familie ist Glück“, „Familie macht Spass“, “Kinder wollen Papa UND Mama, „Familie leben“, „DU bist Familie“, usw.
Der Vertrieb könnte über Plakataktionen auf Bahn- und U-Bahnstationen, TV Spots vor der Tagesschau, vor You Tube-Videos, ganzseitige Zeitungsanzeigen, usw. laufen. Hier hilft nur Klotzen, kein Kleckern. Die Gegenseite verschlingt kontinuierlich jährlich zig Millionen Euro unserer Steuergelder, es wäre doch gelacht, wenn wir nicht Ähnliches durch entsprechende Sponsoren-Kampagnen zustande brächten!
@AGENS:
Zwei kleine Fehler fallen an dem ansonsten ganz wunderbaren Programm auf:
A – „3. Selbst bestimmte Familien …“
Da sicherlich nicht ganz bestimmte Familien gemeint sind, sondern eben selbstbestimmte, ist die Leerstelle falsch.
Was ein paar Sätze tiefer ja auch im Text so erscheint:
„Es fehlen staatliche Maßnahmen zur Unterstützung der selbstbestimmten Familie. “
B – „Das Elterngeld sichert zwar das erste Jahr für ein Elternteil aber mit der Vorbedingung einer Doppelverdienerschaft – ohne Rücksicht auf die Seelenwelt des Kindes.“
Sollte vermutlich „… einen Elternteil … “ heißen.
Der Duden lässt zwar mittlerweile die Wahl zwischen „Der Elternteil“ u. „das Elternteil“, allerdings ist zweiteres eine ideologische Schreibweise, welche insinuiert, daß es sich lediglich um ein jederzeit beliebig austauschbares „Ersatz“-Teil handelt.
Beispiel:
„Der Rumpf ist der Teil des Körpers, welcher die meisten lebenswichtigen Organe enthält“
vs.
„Das Abtriebszahnrad ist das Teil des Getriebes, welches die Kraftübertragung zur Antriebswelle übernimmt“
Da Eltern nun mal, außer in manchen postmodernen ideologischen Vorstellungen, einzigartig, w.h. nicht austauschbar, sind, ist hier das sog. „generische“ Maskulinum richtig.
( Ja, ich weiß, ich bin ein unverbesserlicher Wortklauber und Erbsenzähler. 🙂
Aber, da der postmoderne „Synonymisierungswahn“ heutzutage zu z.T. erschreckenden Unschärfen und Verzerrungen der Sprache führt, die Aussagen inhaltlich stark verändern können – bspw. ( Kindes- )Unterhalt vs. ( Bar- )Unterhalt, also die katastrophale Gleichsetzung der praktischen Ausübung der Sorge mit einer provisorischen Notfallzahlung – bin ich in solchen Dingen mittlerweile gern mal ein wenig Klugscheißer. )
Das ist große Klasse!
Kindesentzug durch staatliche Stellen und Jugendämter zu leidvollen Erfahrungen.
Der Einsatz lohnt sich unbedingt. Auch da sind mehr Infos erforderlich und wie in den anderen Bereichen unbedingte Vernetzung und Bekanntmachen in der Öffentlichkeit!
Macht Ihr mit?
Wir,
Männer und Frauen, Mütter und Väter, Jungen und Mädchen in den deutschsprachigen Ländern bieten
nach 50-jährigem Krieg in den Kinderzimmern den nachfolgenden
Friedensplan 2018
an:
1. Die einfachgesetzlichen Grundlagen werden nach den Artikeln der UN-KRK, der EMRK und des Grundgesetzes Art. 6 dahingehend abgeändert, dass die Kinderzimmer frei von Ideologie auf der Grundlage der natürlichen familiären Bindungen sind. Bindung geht vor Bildung. Hier darf die staatliche Gemeinschaft nur eingreifen, um die Familie zu erhalten.
2. Kinder haben das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung durch ihre genetischen Eltern seit Geburt, gleichgültig, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
3. Kinder dürfen nur dann in Fremdunterbringung verbracht werden, wenn schwerwiegende, nicht veränderbare Gefährdungen durch die Eltern oder einen Elternteil bewiesen sind. Jede Vermutung, Behauptung, Zuschreibung als Herausnahmegrund ist als Kindesraub strafrechtlich zu bewerten.
4. Vor einer Trennung der Eltern ist eine Schlichtung anzurufen. Diese hat die Aufgabe, die Eltern auf die Folgen der Trennung, insbesondere für die leibliche geistige und seelische Beeinträchtigung hinzuweisen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Familie zu erhalten. Einzubeziehen sind auch die Großeltern und die anderen Verwandten, sowie Freunde der Familie wie Paten.
5. Bei Trennung der Eltern ist der Regelfall für die Kinder die paritätische Doppelresidenz. Hierbei hat jeder Elternteil seinen finanziellen Eigen- und Kindesbedarf selbst zu erbringen. Staatliche Förderung kann bei prekären Verhältnissen auf Antrag erfolgen ohne den anderen Elternteil finanziell zu belasten.
6. Jede präventive und ambulante Form der Begleitung der Eltern ist vor Trennung eines Kindes von den Eltern oder einem Elternteil zu prüfen und ggf. anzuwenden. Eltern haben das Recht auf Unterstützung in jeglicher Form durch die staatliche Gemeinschaft. Materielle Unterstützung der Eltern ist die Grundlage für ein Leben der Kinder ohne Armut.
7. Bei erforderlichen Herausnahmen ist eine regelmäßige Prüfung halbjährlich durchzuführen. Dauerhafte Fremdunterbringungen sind nicht statthaft. Bei Feststellung durch ein unabhängiges Gremium, das aus Personen besteht, die im Lebensumfeld der Eltern leben, dass die Gefährdungen nicht mehr bestehen, ist die sofortige Rückführung in den elterlichen Haushalt vorzunehmen.
8. Die Kinder haben das natürliche Recht, bei Herausnahme aus dem Familienbereich, jederzeit den Kontakt zu den Eltern zu behalten. Hierbei werden die Aufgaben der Eltern und der professionell Tätigen dahingehend aufgeteilt, dass die Eltern ständigen Umgang mit den Kindern haben, um die emotionalen Bindungen des Kindes an die Eltern aufrechtzuerhalten, während die professionell Verantwortlichen die Versorgung übernehmen. Wenn nicht schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. Leben im Drogen- oder Gewalt-umfeld), ist die Unterbringung der Kinder im sozialen Umfeld zu gewährleisten.
9. Prävention geht vor. Es sind Beratungsstellen einzurichten, die darauf ausgerichtet sind, alle Möglichkeiten mit den Eltern zu besprechen, die Trennungsabsichten haben. Die Infrastruktur ist auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen. Ausreichender Wohnraum ist bezahlbar zu machen, insbesondere durch genossenschaftliche Nutzung.
10. Familiengerichte sind mit Schöffen ergänzend zu besetzen. Die Jugendstraf-gerichte sind mit den Familiengerichten zusammenzulegen. Die Verfahren sind kostenfrei zu führen. Kindschaftsrechtliche Verfahren sind erst nach einer gescheiterten Schlichtung auf Antrag der Schlichtungsstelle bei Verletzung der besten Interessen der Kinder einzuleiten.