von Henning Alke
(Teil 1 unserer Artikelserie „Gleichstellung im Umbruch“)
Die Gleichstellungsbüros in Deutschland haben eine lange Geschichte. Da jedes Bundesland eine andere Gesetzgebung für die Gleichstellung verabschiedet hat, hat AGENS eine vergleichende Analyse zu Themenschwerpunkten gefertigt.
Vergleicht man die Gesetzesziele mit der Praxis vor Ort, so scheint es insgesamt kaum Korrelationen zu geben. Sehr eindeutig fällt der Vergleich hinsichtlich Angeboten für Männer und zu denen für Frauen aus. Am So wird in Niedersachsen eine GB abberufen, weil sie sich für Männer einsetzt, obwohl das dortige Gleichstellungsgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Dagegen wartet die GB der Stadt Heidelberg mit zahlreichen Projekten und Angeboten für Männer auf, obwohl das Gleichstellungsgesetz des Landes Baden-Württemberg ein reines Frauenfördergesetz ist. Ebenso fiel bei der Betrachtung der Webseiten der Gleichstellungsbeauftragten auf, dass diese sich mangels tatsächlicher Benachteiligungen von Frauen von ihren eigentlichen Kernaufgaben immer mehr entfernen.
Unsere Analyse gliedert sich in folgende Themen: Europa- und bundesrechtliche Vorgaben, Umsetzung zu den Themenbereichen Frauenförderplan, generelle Quoten, Rechtsfolgen von Unterrepräsentanz, Aufweichungen des Leistungsprinzips, Gleichstellungsbeauftragte, Anwendung in der Privatwirtschaft, Verhältnis zur gesetzlichen Frauenquote
Die Gesamtanalyse hier: Zusammenfassung Gleichstellungsgesetze