Für eine behütete Kindheit 

Von Michael Kahlert

Entwicklung staatlicher Rahmenbedingungen im Familienrecht

(In Scheidungsprozessen geht es um das „Kindeswohl“, vorwiegend im Zusammenhang mit dem Streit um das Sorge-, bzw. Umgangsrecht, aber nicht um mögliche seelische Folgen der Trennung für das Kind. Unser Autor stellt dagegen diese Folgen und mögliche Prävention in den Mittelpunkt seiner Betrachtung)

In unserer Familienlandschaft stehen verschiedene Modelle für partnerschaftlich-familiäre Lebensgestaltung gleichrangig nebeneinander. Soweit diese Auswahl partnerschaftlich-familiärer Lebensgestaltungen mit der Auswahl persönlicher Lebensentwürfe korrespondiert, sich also vielfältige, individuell schlüssige Passungen finden, die zugleich dem Anspruch einer dauerhaft tragfähigen Elternverantwortung in ausreichender Weise gerecht werden, ist das grundsätzlich auch gut so. Weniger gut ist, und diese Entwicklung soll in den folgenden Abschnitten diskutiert werden, wenn der Anspruch einer dauerhaft tragfähigen Elternverantwortung vernachlässigt oder nachrangig oder auch gar nicht thematisiert wird – obwohl Kinder da sind.

Es geht um geeignete Rahmenbedingungen im Familienrecht, welche die gesunde Entwicklung von Kindern befördern helfen.

A. Die klassische Familie

Unter einer klassischen Familie wird nachfolgend die Situation verstanden, dass Kinder bei einem leiblichen Elternpaar in einem gemeinsamen Haushalt aufwachsen und zu beiden Elternteilen jeweils verbindliche Kontakte erlangen. Die klassische Familie ist früher wie heute das am häufigsten gewünschte Modell für partnerschaftlich-familiäre Lebensgestaltung. In der Praxis allerdings stehen die klassische Familie wie alle anderen Modelle unter hohem Druck. Das Scheitern hat unterschiedliche Gründe, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Allerdings sind jedes Jahr mehr als 200000 Kinder von Trennungen betroffen. Mehr als die Hälfte dieser betroffenen Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil im Verlauf des ersten Jahres nach der Trennung. Für von Trennungen betroffene Kinder steigen die gesundheitlichen und sozialen Entwicklungsrisiken weit überproportional an.

Vor diesem Hintergrund lohnt sich der Blick auf die klassische Familie. Tatsächlich bietet die klassische Familie eine Reihe von förderlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern. Rahmenbedingungen, so beiläufig wie selbstverständlich, dass deren Bedeutung erst über die Häufung von Fehlentwicklungen erkennbar wird. Auf diese Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern nimmt der vorliegende Text Bezug. Anknüpfungspunkt ist die frühe Bindungsentwicklung der Kinder. Es geht um elterliche Verantwortung und deren Beginn, um die notwendige Verbindlichkeit der Elternbeziehung und um deren Sicherheit.

Die Auswahl partnerschaftlich-familiärer Lebensgestaltungen mit elterlicher Verantwortung gewann über die letzten Jahrzehnte erheblich an Breite. Eheliche und nichtehelichen Partnerschaften, gegengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Getrennterziehende, gewollt und ungewollt Alleinerziehende, Familien mit Adoptivkindern, Patchworkfamilien – vieles ist möglich. Entwicklungschancen und Entwicklungsrisiken sind also jetzt erstmals zu bilanzieren. Die Bilanz fällt, wie nicht anders zu erwarten, gemischt aus. Gemessen an dem Anspruch einer dauerhaft tragfähigen Elternverantwortung finden sich Fehlentwicklungen, mit Häufungen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern. Kinder, die gegenüber dem gemeinsamen Kind der neuen Partnerschaft zurückgesetzt werden, Kinder, die zum einsamen und dauerhaften Adressaten von Verzweiflung werden, Kinder, die sich in Konflikten zu fluktuierenden Ersatzelternfiguren finden oder Kinder, die als Partnerersatz dienen müssen, sind Beispiele dafür.

Solche Beobachtungen begründen nicht automatisch eine natürliche Überlegenheit der klassischen Familie. Entwicklungsrisiken, die erkannt und bewältigt werden müssen, finden sich freilich auch dort. Das Anliegen dieses Textes geht in Richtung Familienpolitik: Eine demokratische Gemeinschaft wird vielleicht langsam, aber doch klug und nachdrücklich auf neue Entwicklungen reagieren müssen. Es geht zunächst um den gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung von Kindern. Indem aber die gesunde und offene Entwicklung der Kinder die Zukunft bestimmt, geht es auch um das Wohl der Gemeinschaft als Ganzes.

In der Zusammenschau sollen hier drei Aspekte hervorgehoben werden, die Fehlentwicklungen fördern:

  • Das Unterschätzen der leiblichen Verwandtschaft
  • Das Ausdünnen des verbindlichen Bezugspersonenkreises
  • Die Unterstützung von problematischen Bindungsmustern

B. Fehlentwicklungen

Nachfolgend wird mehrfach auf die leibliche Verwandtschaft abgestellt. Im Familienrecht ist diese Basis nicht neu. Kinder haben heute das Recht, sich über die eigene leibliche Abstammung zu informieren. Und (Kindes-)Unterhalt muss zuallererst von den leiblichen Eltern bezahlt werden, auch von Vätern, die erst um Jahre verspätet von ihrem Nachwuchs erfahren. In der Entwicklung förderlicher Bindungen wird die leibliche Verwandtschaft mit den daran gebundenen Chancen dagegen verkannt. Problematisch sind die ausgelassenen Chancen. Chancen auf förderliche Bindungen, die fahrlässig und manchmal vielleicht auch vorsätzlich ungenutzt verstreichen. Die zeitlichen Fenster für eine gelingende Bindungsentwicklung sind so beliebig nicht. Eher gilt das Gegenteil: Indem verlorene Bindungen nicht nachgeholt und nicht wiedergutgemacht werden können, sind die Schäden irreparabel.

1. Das Unterschätzen der leiblichen Verwandtschaft

Dieser Punkt ist eigentlich trivial. Eigentlich, weil eine Vielzahl von Ergebnissen etwa der Zwillings- und Adoptionsforschung vorliegen, welche biologisch-erbliche Einflüsse an der Konstitution einer Persönlichkeit belegen. Der komplexe bio-psycho-soziale Wechselwirkungsprozess zu deren lebenslangem Wachstum wird mit dieser Feststellung freilich nicht verkannt. Zweifellos folgt die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit diesem komplexen bio-psycho-sozialen Wechselwirkungsprozess. Die biologisch-erblichen Anteile zu unterschätzen bedeutet aber für die Kinder das Risiko, in vermehrter und gelegentlich überfordernder Weise Fremdheit zu erleben. Ein weiterer Aspekt ist die Dauerhaftigkeit. Trennen sich die Eltern in einer Konstellation Kind(er), Elternteil, Ersatzelternteil, bricht in der übergroßen Mehrzahl der Fälle die Bindung zwischen Kind(ern) und Ersatzelternteil ebenfalls zusammen. Hintergründe sind in der geringeren Tiefe der Bindung zu finden, darin, dass die elterlichen Bindungen zu Lasten des Ersatzelternteiles eben nicht gleichwertig sind. Beide Aspekte belasten in erheblicher Weise die Entwicklung eines stimmigen wie sicheren Selbstwertgefühls.

2. Das Ausdünnen des verbindlichen Bezugspersonenkreises

Der Fall ist wohl auch in der Zukunft eher selten aber illustrativ: Eine Frau kommt per Eizell- und Samenspende zu einer Schwangerschaft. Tatsächlich ist die Frau in keiner engeren Weise mit dem Kind verwandt. Auch keiner ihrer Verwandten ist mit dem Kind in einer engeren Weise verwandt. Das Kind selbst darf dabei hintergangen werden: Es hat keine gesicherte Möglichkeit, seine leiblichen Eltern und andere leibliche Verwandte kennenzulernen. Dadurch, dass psychische Eigenschaften im Mittel mit etwa 50% erblich bedingt sind, bleiben Ersatzfiguren gegenüber leiblichen Eltern und Verwandten für das Kind vergleichsweise weniger stimmig. Eine Pflicht zur Offenlegung der tatsächlichen Abstammung gibt es nicht. Die Anfälligkeit des Kindes und späteren Erwachsenen unter Stressbedingungen fällt erhöht aus.

In solcherart gelagerten Fällen werden die Entwicklungsprozesse von Elternschaft und die natürlichen Vorteile früher und leiblicher Familienbindung unzulässig unterschlagen. Das Ausmaß der Unterschlagung mag unterschiedlich ausfallen. Die Schlüssigkeit des emotionalen Bandes zwischen Eltern, Großeltern und Kindern aber folgt in wesentlichem Maß der leiblich bedingten Ähnlichkeit. Beeinträchtigungen werden als solche nicht benannt und können nicht ordnend bewältigt werden. Und Bindungen brauchen Zeit, langfristig Zeit, wachsen über jedes einzelne der gemeinsamen Jahre. Es ist klar, dass im Jahresrhythmus getauschte Stiefelternteile an diesem Anspruch scheitern müssen. Ebenso kann keine Erzieherin, keine Lehrerin diesen Anspruch nach mitwachsender, stimmiger Liebe erfüllen. Es ist auch nicht deren Aufgabe. Dem entgegen wirkt die Unterstützung von Wegen, bei dem der Bezugspersonenkreis die leiblichen Verwandten des Kindes in geeigneter Weise einschließt. Darüber hinaus sollte der Bezugspersonenkreis im Grundsatz offen sein und aus verschiedenen Generationen bestehen.

3. Die Unterstützung problematischer Bindungsmuster

Kontinuitätsprinzip

Es gibt Elternteile, die ihre Kinder aus eigenen, unbilligen Interessen heraus manipulieren und belügen. Solches Verhalten ist nicht nur vom Hörensagen her bekannt. Den anderen Elternteil verteufeln, Falschbeschuldigungen, Geschwister oder Halbgeschwister unterschlagen, Opferlegenden, emotionale Erpressungen, die Zuwendung von Großeltern blockieren – die Liste ist lang. Gemeint sind Elternteile, die ihr Kind für ein eigenes, unbilliges Interesse instrumentalisiert haben und weiter instrumentalisieren. Elternteile, die ihre Kinder zwingen, sich mit der elterlichen Lebenslüge zu identifizieren. Zugleich wird regelmäßig der andere Elternteil entfremdet. Von den Scheidungsverfahren mit Kindern zählen etwa 30% als hochstrittig. Jährlich sind also mehrere 10000 Kinder betroffen. Hier gibt insbesondere das Kontinuitätsprinzip, dass also der Elternteil, der bisher die kindliche Erziehung maßgeblich bestimmte, auch die weitere Erziehung maßgeblich bestimmt, diesen Elternteilen Raum, problematische Eltern-Kind-Bindungen dauerhaft festzuschreiben.

Der Umstand, dass Kontinuitätsprinzip bedeuten kann, problematische Bindungsmuster festzuschreiben und noch zu verstärken, schiebt das Bemühen um kindgerechte Lösungen brutal beiseite.

Statt des Kontinuitätsprinzips sollte ein „Familienprinzip“ genutzt werden, dass also Familiengerichte und andere staatliche Instanzen problematische Bindungsmuster beschränken und durch prognostisch günstigere Bindungsmuster ersetzen helfen. Die Familie bzw. die Paarbeziehung ist dabei in systemischer Weise, mit dem Modell eines komplexen Bedingungsgefüges, als entgleist anzuerkennen. Nicht nur ein Elternteil oder die Beziehung der Eltern ist gescheitert, der familiäre Lebensentwurf insgesamt ist als gescheitert anzuerkennen. Der umklammernde Rückzug in die Eltern-Kind-Bindung des einen Elternteiles etwa ist ebenso als zugehöriger Teil des entgleisten Systems anzuerkennen wie die Festlegung auf das berufliche Funktionieren des anderen Elternteils. Die Defizite sind beiderseitig und bedingen einander wie auch die Eltern-Kind-Bindung dadurch bedingt wird. Im Beispiel steht fehlender wirtschaftlicher Verantwortung des einen Elternteiles die fehlende soziale Verantwortung des anderen Elternteiles gegenüber.

Familienprinzip

Familienprinzip meint in umfassenderer Weise als das Kontinuitätsprinzip den Auftrag an die Familie sich insgesamt neu auszurichten. Möglichst alle zugehörigen Teile des Bedingungsgefüges werden als solche anerkannt, mit uneingeschränkter Offenheit geprüft und ggf. neu geordnet. Schlüsselstellen sind z.B. gleichberechtigte Elternschaft, Gewichtung von Unterhalt und Umgang, überobligatorisches berufliches Engagement, Kosten räumlicher Distanzierung, Aufgaben für die persönliche Entwicklung, Türsteher-Verhalten (parental gatekeeping), Eltern-Kind-Entfremdung (parental alienation) Transparenz für das später erwachsene Kind.

In der folgenden Tabelle sind die Grundannahmen und Auswirkungen staatlichen Eingreifens für das Kontinuitätsprinzip und das Familienprinzip gegenübergestellt:

Kontinuitätsprinzip Familienprinzip
1. Familienmodell fokussiert auf Teilaspekte der Trennung der Eltern, Kindeswohl wird isoliert betrachtet Scheitern der Familie wird als Ganzes anerkannt, Kindeswohl wird systemisch gesichert
2. Bindungsmuster auch problematische Bindungs- und Versorgungsmuster sowie Rollenausprägungen werden fortgeführt, Eltern berufen sich auf den Status Quo und kämpfen gegeneinander die korrigierende Entwicklung von als problematisch erkannten Bindungs- und Versorgungsmustern sowie Rollenausprägungen wird eingefordert, Eltern haben miteinander Verantwortung
3. zeitliche
Perspektive
kurzfristige Perspektive, eher fokussiert auf die aktuelle Krise, Krisen als Scheitern der Elternschaft langfristige Perspektive, eher fokussiert auf den Gesamtzeitraum des Heranwachsens, Krisen als Teil der Elternschaft
4. Motivation hoher Anreiz einseitig Fakten zu schaffen, Egoismus der Eltern wird unterstützt geringer Anreiz einseitig Fakten zu schaffen, Kooperation der Eltern wird unterstützt
5. Zukunft der Eltern keine eigenständige Bedeutung bisherige Fehlentwicklungen werden benannt und Entwicklungsaufgaben werden herausgestellt
6. Durchsetzbarkeit Zwangsmaßnahmen scheitern regelmäßig am Kontinuitätsanspruch, das Beharren auf dem Kontinuitätsanspruch steht wirksamen Zwangsmaßnahmen grundsätzlich entgegen die „Katastrophe“ der Trennung wird insgesamt anerkannt, Zwangsmaßnahmen sind grundsätzlich geeignet, zeigen die Anerkennung der „Katastrophe“ erneut auf
7. Moral Scheitern wird auf die Paarebene beschränkt, Teilung in günstige und ungünstige Ausgangspositionen der Eltern, die Gewinner und Verlierer bedingen, Elternteile erster und zweiter Klasse Scheitern der Familie wird als Ganzes anerkannt, alle Beteiligten bleiben Gewinner und Verlierer zugleich, Aufgabe zu grundsätzlicher Neuordnung der Elternschaft, Eltern bleiben Eltern

Insgesamt werden negative Trennungsfolgen eingrenzt und der Bindungserhalt bzw. der Aufbau kindgerechter Bindungen der Familienmitglieder gestärkt. Gefragt sind Unterstützungs- und Hilfeinstitutionen, darunter Familienberatungsstellen, Jugendämter, Gerichte, Mediatoren und Familienrechtsanwälte, die freilich ihre Herangehensweise entsprechend modifizieren.

C. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Familienrecht

Daraus ergeben sich folgende Rahmenbedingungen im Familienrecht:

zur leiblichen Vaterschaft

  • Der leibliche Vater des Kindes ist nach Ablauf der 12-Wochen-Frist zu benennen. Ab da ist die Elternschaft verbindlich. Beide leiblichen Eltern wie auch deren Familien haben die Aufgabe, sich auf die kommende Elternschaft verbindlich vorzubereiten. Hierzu gehören auch Informationen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
  • Das Kind hat das Recht auf Informationen über seine leiblichen Eltern. Im Fall von Adoption oder Ersatzeltern hat das Kind das Recht auf die Dokumentation von Gründen und Prozedur. Die Unterlagen sind langfristig und niederschwellig zugänglich zu halten. Für die Einsicht genügt später der Wille des betroffenen Erwachsenen.

zur Trennung nach dem Familienprinzip

  • Ablösung des Kontinuitätsprinzips durch das Familienprinzip. Das Bemühen geht in die Richtung, problematische Eltern-Kind-Bindungsmuster einzugrenzen und prognostisch günstige Eltern-Kind-Bindungsmuster zu unterstützen.
  • Staatliche Eingriffe in die Eltern-Kind-Bindung bleiben transparent. Das Kind hat das Recht auf die Dokumentation der es betreffenden Verfahren. Auch hier sind die Unterlagen langfristig und niederschwellig zugänglich zu halten. Für die Einsicht genügt später der Wille des betroffenen Erwachsenen.
  • FESTHALTEN ELTERLICHER VERANTWORTUNG: Im Rahmen der Verheiratung, bzw. der standesamtlichen Geburtsanzeige,  wird die Information der Eltern über die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Familienrecht und über mögliche psycho-soziale Trennungsfolgen bei dem Kind dokumentiert festgehalten. („Einverständnis“). Die Partner bestätigen darin, sich diesbezüglich auseinandergesetzt und vereinbart zu haben. Im Falle von Trennungsabsichten bestände dann die Möglichkeit, die Partner an das obige „Einverständnis“  zu erinnern und für das Kind bei einer Trennung die Gründe dafür fest zu halten.

Alle diese Rahmenbedingungen finden sich im Modell der klassischen Familie wirksam aufgestellt. Kinder, deren leibliche Elternschaft unterschlagen wird,  sind seltener, der Kreis der Verwandtschaft ist für die Kinder zuverlässig und dauerhaft umrissen, katastrophale Entwicklungen werden durch den Kreis der Verwandtschaft eher erkannt und beeinflusst, die Kinder haben als spätere Erwachsene eher eine Chance, kritische Geschehnisse selbst zu hinterfragen.

Selbstverständlich ist staatliches Eingreifen entbehrlich, wenn Partner und Familien in Krisenfällen selbst förderliche Lösungen entwickeln und diese wirksam einsetzen. Es ist aber im allgemeinen Interesse, allen Kindern diesen Schutz und damit faire Chancen zu gewähren. Im Mittelpunkt steht die gesunde und offene psychosoziale Entwicklung der Kinder, hin zu in sich eigenständigen und schöpferischen Persönlichkeiten.

2 Gedanken zu „Für eine behütete Kindheit “

  1. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben gemäß Ihren Kommentars den entsprechenden Anstrich geändert.

  2. „Im Rahmen der Verheiratung wird über die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Familienrecht und über mögliche Trennungsfolgen informiert. Die Partner bestätigen, sich diesbezüglich auseinandergesetzt und vereinbart zu haben.“

    Das wäre, soweit es um die Folgen der Trennung für Kinder geht, vielleicht ein wenig verfrüht. Bei der Eheschließung sind häufig noch keine Kinder vorhanden (und gegebenenfalls noch nicht einmal geplant). Dementsprechend könnte ihr allenfalls ein allgemeiner Hinweis auf die Folgen der Trennung für etwaige Kinder gegeben werden, der auch nur als solcher wahrgenommen würde. Die Warnfunktion würde sich in einem solchen Fall doch sehr in Grenzen halten.

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