Ein Beitrag von Klaus Funken zur SPD – Quotenpolitik:
Die Zahlen über die Mitgliedschaft von Frauen in der SPD, die der Landesverband Berlin kürzlich veröffentlicht hat, sind in der Tat erschreckend. Der Frauenanteil in der SPD stagniert seit Jahren bei unter einem Drittel. Bei den neu eintretenden Mitgliedern liegt er sogar deutlich darunter. Im Jahr 2011 waren gerade einmal 28% der neu in die Partei eintretenden Mitglieder Frauen. Ein höchst blamables Ergebnis von 25 Jahren Frauenförderung, in deren Zentrum seit 1988 ja die Frauenquote – verankert in den Parteistatuten – steht. Sinn der Zweck der Quote, nämlich den Frauenanteil in der
Mitgliedschaft zu erhöhen, ist somit kläglich gescheitert. Doch anstatt nach den Ursachen dieses Misserfolgs zu forschen, heißt die Parole, die die Parteiführung in Bund und Land ausgibt „Weiter so“ Ja die Quotenregelung wurde sogar – wie auf dem Bundesparteitag im vergangenen Dezember und zuletzt auf der Klausur des Berliner Landesvorstandes vom 11.02.2012 beschlossen – weiter verschärft.
Die vier Irrtümer einer obligatorischen Frauenquote:1. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass aus der unbestreitbaren Tatsache, dass Frauen die Hälfte der Bevölkerung stellen, die Forderung abgeleitet werden könne, Spitzenpositionen in Organisationen und Unternehmen entsprechend hälftig zu besetzen. Dies gilt ganz besonders für Parteien, die verfassungs-rechtlich angehalten sind, ihre Spitzenfunktionäre einer demokratischen Legitimation zu unterwerfen. Die obligatorische, zwischenzeitlich sogar unbefristete Quotenregelung kann als Indiz für den Niedergang der innerparteilichen Demokratie angesehen werden.
2. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass eine obligatorische Besserstellung von Frauen in den Statuten einer Partei ohne zeitliche Befristung rechtlich zulässig ist. Weil eine Quotenregelung gegen Art. 3 Abs. 3 S. 1 Grundgesetzes (niemand darf „wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden“) verstößt, ist zumindest die zeitliche Befristung einer solchen Regelung zwingend. Die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Quotenregelung auf dem Parteitag der SPD in Bochum 2003 war und ist deshalb verfassungsrechtlich höchst riskant.
3. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Auswahl von Führungspersonen einer Partei nach anderen Kriterien als Persönlichkeit, persönliche Ausstrahlung, Qualifizierung, Wählbarkeit, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit erfolgen kann. Die Quotenregelung als Instrument einer verteilungsgerechten Zwangsbewirtschaftung von Führungspositionen muss die Attraktivität einer Partei auf Dauer schädigen. Die SPD ist dafür das beste Beispiel.
4. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Frauen begeistert sind, als Quotenfrau in Amt und Würden zu gelangen. Das ist verständlich und leicht nachvollziehbar. Die Quotenregelung zugunsten von Frauen ist ja nichts anderes als das Eingeständnis, dass Frauen im innerparteilichen Wettkampf um Posten und Ämter mit den Männern nicht mithalten können. Diese altväterliche Sichtweise, wie sie die Erfinder der Quotenregelung – Egon Bahr und Willy Brandt – in den siebziger Jahren eingenommen hatten, heute noch anzunehmen, ist schlicht anachronistisch und auch ziemlich lachhaft. Im Übrigen passt das Bild der „Quotenfrauen“ so gar nicht ins Bild der „Starken Frauen“, das in den Medien zur Schau gestellt wird.
Hallo! Es müßte um der Gerechtigkeit willen ansich auch eine Männerquote geben – zum Beispiel bei der Besetzung als Kindergärtner oder Ammer (masculinum von Amme?). Auch sollten Jungen unbedingt angehalten werden, täglich mindestens ebenso lange mit Puppen zu spielen wie mit technischem Spielzeug. Männer sollten auch nicht immer nur abstraktere Themen oder Sender wie DMAX sehen, sondern mehr Rosamunde Pilcher udgl. Wenn man das Kinderkriegen nicht auch auf Männer übertragen kann, dann sollten es zumindest Frauen mit „Migrationshintergrund“ übernehmen – die haben ohnehin offenbar noch mehr Verstand als unsere Männer weiblichen Geschlechtes, die dann eben zum Aussterben verurteilt sind. Schade drum wäre es nicht.