Wissenschaftliche Fachtagung zu Jungenbeschneidung

Jungenbeschneidung in Deutschland
08.05.2017, Universitätsklinikum Düsseldorf

Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten Kölne Beschneidungsurteils. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung. Der Deutsche Gesetzgeber gestattete Eltern schon wenige Monate später in einem neuen Paragraphen, aus jeglichem Grunde in eine medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes rechtswirksam einzuwilligen.

Millionen von Männer leben in Deutschland mit den Folgen einer Vorhautentfernung. Die Gründe für die Operation, das Ausmaß und die Umstände der Durchführung differieren stark. Beratungsstellen, Psychologen und Mediziner sehen sich heute vermehrt mit Anfragen von Betroffenen konfrontiert. Oft ist dort über Anatomie und Funktion der männlichen Vorhaut sowie mögliche negative Folgen von Vorhautentfernungen im Kindes- und Jugendalter noch wenig bekannt. Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.

Die Fachtagung Jungenbeschneidung in Deutschland am 08.05.2017 am Universitätsklinikum Düsseldorf möchte aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissens- und Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen sowie mit Tabus und Ängsten besetzten Thema eine Plattform des sachlich fundierten und respektvollen Dialoges zu schaffen.

Wir würden uns freuen, Sie im Mai bei uns begrüßen zu dürfen.

Anmeldung und Informationen:
www.jungenbeschneidung.de

Zertifizierung durch die Ärztekammer Nordrhein beantragt