Es folgt ein Beitrag zum „Equal Pay Day“, zum heutigen Tag der „Lohngleichheit“. Die 22% Lohnunterschied, die auch heute wieder mantramäßig in den Gazetten fröhliche Urständ feiern, beschreiben schlicht die Tatsache, dass Frauen in der Summe weniger als Männer arbeiten, sie arbeiten mehr Teilzeit- und Mini-Jobs. Kürzere Arbeitszeit heißt weniger Lohn, so einfach ist das. Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun, denn sonst würde sich die Antidiskriminierungsstelle vor Beschwerden kaum retten können. Außerdem: wenn Frauen wirklich so viel weniger verdienen, müßte jeder Personalchef entlassen werden , der die „teuren“ Männer einstellt….Aber lesen Sie selbst:
Im Koalitionsvertrag 2013 wurde das „Entgeltgleichheitsgesetz“ (vgl.: Koalitionsvertrag der großen Koalition, S 101/ 102) als Maßnahme definiert. Dieses geplante Gesetz hat eine lange Vorgeschichte:
In der öffentlichen Wahrnehmung hat sich beim Bundesbürger ein vermeintlicher Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen fest eingeprägt. Er wurde u.a. als eine Rechtfertigung für die Einführung einer Frauenquote, sowie für die Berichtspflicht gemäß §289 HGB zur Lohngerechtigkeit, genannt. Hierbei wird immer behauptet, dass Frauen für die gleiche Arbeit 22% weniger verdienen als Männer.Die Politik, vormals insbesondere SPD und Grünen, inzwischen durchgängig alle Parteien, machten und machen sich diese Behauptung (vielfach ungeprüft) zu eigen, um hiermit auf Stimmenfang zu gehen. Unterstützt wird dies durch Medien oder Lobbyistinnen, durch Medienkampagnien oder Events, wie den Equal Pay Day. Dabei geht es in der Politik ausnahmslos darum, sich auf die Seite von vermeintlich Benachteiligten zu schlagen. Aus PR-Sicht war die „22%“ – Kampagne ein großer Erfolg, der Claim „22%“ ist abrufbar ins öffentliche Bewusstsein gelangt.
Jeder Personaler eines Wirtschaftsunternehmens kann hier nur den Kopf schütteln. Letztlich wird hier den Unternehmen unterstellt, sie würden Männer und Frauen ungleich bezahlen und das für die gleiche Tätigkeit. Und deswegen müsste man sie von außen über staatliche Eingriffe und Kontrollen maßregeln. Dies jedoch ist reine Ideologie, die „22%“ haben mit der Realität wenig zu tun:
Zunächst ist der „22%“ Aussage folgendes entgegenzuhalten: würden Frauen tatsächlich 22% weniger verdienen – im gleichen Unternehmen bei gleicher Arbeit -, jeder Unternehmer wäre dämlich, teurere Männer einzustellen. Entsprechend wäre dann der Anteil der Frauen bei weitem höher, vor allem in der technisch dominierten und international ausgerichteten Industrie, die unter hohem Kostendruck steht.
Weiterhin sind so gut wie alle Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, der die Tätigkeiten und die daran gebundene Vergütung ohne Geschlechtsmerkmale klar regelt. Darüber wachen jetzt schon der Betriebsrat, die Sozialpartner und jedes einzelne Unternehmen.
Woher aber kommen die „22 %“ ?
Die „22%“ beruhen auf folgender Rechnung: Es werden alle Verdienste für Männer (mehr Vollzeit) und Frauen (mehr Teilzeit und Minijobs) zusammen addiert, die beiden Summen werden dann durch die Anzahl der Frauen bzw. Männer dividiert. Der Unterschied, der sich hierbei ergibt ist, nannte man „Gender Pay Gap“, auf gut deutsch ‚Lohnungleichheit der Geschlechter‘. Dies wird dann seit langen Jahren als „Lohnungleichheit“ verkauft. Das ist allerdings nicht korrekt, denn der „Lohnunterschied“ der Lohnsummen beschreibt lediglich die Tatsache, dass Frauen weniger als Männer arbeiten, bzw. in „Billigere Jobs“ gehen. (Randbemerkung: bei dieser Betrachtung in Deutschland bleibt der öffentliche Dienst außen vor, hier gibt es schon seit mehr als 10 Jahren Frauenquoten bis zu 50%.)
Darauf hatte aber das Statistische Bundesamt bereits 2006 hingewiesen: Frauen und Männer werden in einem Unternehmen für eine vergleichbare Tätigkeit gleich bezahlt (vgl.: Destatis: „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“, 2006). Das findet von Seiten der Frauenlobby bis heute keine Beachtung. Und man wundert sich, dass auch Politiker diesen Tatbestand nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
In der Wissenschaft ist der Gender PayGap von 22% allmählich in Kritik gekommen, da man hier Äpfel mit Birnen vergleichen würde Der Pay Gap wurde zur „Unstatistik“ des Monats März 2012 gewählt (vgl. www.Unstatistik.de, „Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen“, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Walter Krämer, 04./2012)
Mittlerweile gibt es abgesicherte wissenschaftliche Studien, die genauer geforscht haben und ermittelt haben, dass der Verdienstunterschied in Deutschland zwischen Frauen und Männer bei ca. 2 % (!) liegt. (vgl.:http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/beschaeftigungsperspektiven-von-frauen-nur-2-prozent-gehaltsunterschied-102500)
Die Erklärung des Statistischen Bundesamts, sowie einiger unabhängiger wissenschaftlicher Forscher zum bereinigten Gender Pay Gap ist inzwischen einhellig: Frauen haben andere Neigungen und studieren Fächer, die in der Industrie weniger nachgefragt werden (vgl.: http://www.wiwo.de/erfolg/campus-mba/geschlechter-frauen-studieren-die-falschen-faecher/7173838.html oder Institut für Demoskopie Allensbach „Bildung und Beruf in Zeiten der Studienbedingungen und Jobchancen nach dem Studium“, 2012) Ebenso haben sie andere Lebensschwerpunkte und arbeiten oft in Teilzeit (vgl.: „Junge Frauen ziehen Familie der Karriere vor“, FTD, 23.06.2012). Frauen gehen anderen Berufswünschen nach und machen auch viel weniger Überstunden. Sie sind weniger in der Technik oder Produktion zu finden (vgl.: MINT Herbstreport 2013, Institut der deutschen Wirtschaft Köln) dafür in anderen Branchen.
Das ein Gehaltsunterschied in Deutschland anders ausfällt als – z.B. – in Spanien, hat u.a. diesen Grund. Die Wirtschaft in Deutschland ist Technologie-getrieben. Spanien hat weit weniger Produktionsanteile und erwirtschaftet sein BSP durch Dienstleistung (Banken, Tourismus). In diesen Bereichen aber sind Frauen mindestens genauso stark vertreten, wie Männer.
Wie auch immer das Gesetz zur Entgeltgleichheit ausfallen wird, es wird Eingriffe in die unternehmerische Freiheit nach sich ziehen und es ist verwunderlich, mit welchem Gleichmut Teile der Unternehmerschaft dabei zusehen.
(Erschienen in www.deutscherarbeitgeberverband.de)