Zum Thema „Betreuungsgeld“ schreibt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und -männer, in der Pressemitteilung:
Betreuungsgeld verfassungswidrig?
Die Gegner des „Betreuungsgeldes“ in der CDU konnten die CSU bisher nicht davon abbringen, an dieser Leistung festzuhalten. Deshalb werden jetzt plötzlich angebliche verfassungsrechtliche Hinderungsgründe ins Feld geführt. So behauptet z. B. der Verfassungsrechtler Joachim Wieland, das Betreuungsgeld verstoße gegen das Gebot, alle Familien „gleichheitsgerecht“ zu fördern. Die Grünen-Politikerin Monika Düker verstieg sich sogar zur Behauptung, das Betreuungsgeld „begünstige“ Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen“.
Dazu die Vorsitzende des Verbandes der Familienfrauen und -männer, Gertrud Martin: „Wird der Logik gefolgt, dass das Betreuungsgeld die Eltern begünstige, die ihre Kinder selbst betreuen, dann gilt das umgekehrt in viel höherem Maße für die öffentliche Krippenfinanzierung. Sie begünstigt ausschließlich Eltern, die ihre Kinder in die Krippe geben. Das ist dann bei diesem Maßstab genauso verfassungswidrig. – Der verfassungsrechtlich sauberste Weg wäre folglich, den Eltern das Geld in die Hand zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, für welche Betreuungsart sie es verwenden.“
Gertrud Martin führt weiter aus, dass auch bei Zahlung des geplanten Betreuungsgeldes eine deutliche Benachteiligung der zu Hause erziehenden Eltern fortbestehe, da die staatliche Krippenförderung pro Kind ja weit höher liege.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Resch, kritisierte scharf, dass sich sogar der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Markus Dröge, an der Hetze gegen Eltern beteilige, indem er behaupte, ein- bis dreijährige Kinder seien in einer Krippe besser aufgehoben als bei ihren Eltern. Das widerspreche aber allen bisherigen seriösen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
AGENS meint:
Wie groß muss die Angst der Politiker sein, dass sich Mütter der Betreuung ihrer Kindern widmen anstatt sich beruflich zu orientieren?
Wahlfreiheit? Kindeswohl? Hier wird das „Grundgesetz zum Schutz der Familien“ verletzt zugunsten einer Ideologie.