AGENS und MANNdat waren am 05. Juni 2013 in Wiesbaden vor Ort, um sich beim Bundeskriminalamt (BKA) über den Stand der Erkenntnisse zum Thema Falschbeschuldigungen im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen zu informieren.
Einer seriösen deutschen Schätzung zu Folge liegt der Anteil falscher Vergewaltigungsvorwürfe zwischen 8 und 17 %. Die zu beobachtende weitaus höhere Diskrepanz zwischen der Zahl der Vergewaltigungsanzeigen und der Zahl der Verurteilungen erklärt sich im Wesentlichen daraus, dass nicht die Strafverfolgungsbehörden, sondern nur die Staatsanwaltschaften das Recht haben, nicht ausreichend begründete Anzeigen einzustellen.
In der Polizeilichen Kriminalitätsstatik (PKS) können sich Einstellungen von Strafverfahren damit per se nicht niederschlagen. Da sich die Zahl der Anzeigen und die Zahl der Verurteilungen seit Mitte der achtziger Jahre im Trend auseinander entwickeln, besteht aber dennoch Grund zur Besorgnis.
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