von Eckhard Kuhla
Wenn eine Firma ein Produkt verkaufen kann, diversifiziert sie. Das heißt, sie kreiert ein neues kundenorientiertes Produkt. Genauso haben es die Gleichstellungsbeauftragten in den letzten Jahren getan. Ihr klassisches Produkt „Gleichstellung“ verblasste, und wurde von anderen Entwicklungen überrannt. Deswegen wurden Diversifikation, Gleichheit, Inklusion, Migranten zum Trend, und die neuen Angebote der Gleichstellungsbüros in Stadt und Land hießen dann beispielsweise: Radfahrkurse für Frauen, Fußball-Coaching von Mädchen, Familienhilfe für Flüchtlingshilfe usw. Die Gleichstellerinnen können sich diese Diversifizierung offenbar leisten, ein Beweis dafür dass der Aufwand für klassische Frauenförderung abnahm. Die Privatwirtschaft ist da schon ein Schritt weiter, sie bezeichnet mit „Diversifikation“ die neuen Trend-Aufgaben neben der Frauenförderung auch die Förderung von Menschen aus einem anderen Kulturkreis, sowie anderen Minderheiten.- Dazu kamen jüngst Urteile von Verwaltungsgerichten, die die Frauenförderung bei Personalentscheidungen als verfassungswidrig einstuften. Der Umbruch ist da.
Deswegen wird AGENS in loser Artikelfolge zukünftig das Thema „Gleichstellung“ näher durchleuchten:
Teil 1: Analyse der Landes-Gleichstellungsgesetze
Teil 2 Interview mit Monika Ebeling (ehem. Gleichstellungsbeauftragte)
Teil 3 Frauenförderung: verfassungswidrig
Teil 4 Analyse ausgewählter Webseiten (folgt)
Nächster Beitrag auf unserer Webseite: Teil 1