Die interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft AGENS e.V. behandelt seit einigen Jahren überwiegend geschlechterpolitische Themen mit den derzeitigen Schwerpunkten Frauenquote, Familienpolitik und Politik für die Kinder. Unser Leitmotiv „Mann und Frau: Für ein neues MITeinander“ unterstreicht den prozessualen Charakter einer modernen Geschlechterpolitik. Wie auch zur letzten Bundestagswahl haben wir Fragen an die Parteien versandt. Folgende Antworten sind bei uns eingetroffen:
UNSERE FRAGEN
1. Die Frauenquote in der Wirtschaft
Aus unserer Sicht ging die Quotendebatte bislang zumeist um prozentuale Anteile in Institutionen, wie beispielsweise den Aufsichtsräten, und nicht so sehr um den Effizienz-gewinn durch eine Frauenquote für das jeweilige Unternehmen. Überdies ist die Verfassungs-mäßigkeit einer gesetzlichen Frauenquote noch nicht hinreichend geklärt.
1.1 Frauenquote für Vorstände der Unternehmen
Am 15.8.2017 forderte die Frauenministerin die Erweiterung einer gesetzlichen Frauenquote
auch für die Vorstände eines Unternehmens.
Frage:
Inwieweit würde Ihre Partei eine gesetzliche Frauenquote für Vorstände eines Unternehmens
unterstützen? Im Falle Ihrer Unterstützung: Welchen unternehmerischen Nutzen für die
jeweiligen Unternehmen Wirtschaft verspricht sich Ihre Partei durch ein solches Gesetz?
CDU
Das Gesetz zur Förderung von mehr Frauen in Führungspositionen ist erst seit relativ kurzer Zeit wirksam. Der erste Zeitraum, in dem sich ein Unternehmen eine Zielgröße laut Gesetz setzen musste, endete am 30. Juni 2017. CDU und CSU streben einen höheren Anteil von Frauen an Führungspositionen an, halten aber eine verfrühte und undifferenzierte Verschärfung nicht für gerechtfertigt. Stattdessen setzen wir verstärkt auf Bündnisse mit und im öffentlichen Dienst, in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Alternative für Deutschland
Die AfD hält Quoten für leistungsfeindlich und ungerecht. S/e wird daher gegen Quotenregelungen stimmen. Aufgaben sollten denjenigen übertragen werden, welche die für die Lösung notwendigen Fähigkeiten und sonstigen Voraussetzungen mitbringen, unabhängig von Geschlecht, aber auch der Religion oder anderer privater Eigenschaften.
Aufwärts/C
Die Soziale Marktwirtschaft beruht auf der Möglichkeit für Kunden zur Auswahl der Produkte und Dienstleistungen, die sie kaufen möchten. Die Unternehmen konkurrieren also um die Kunden. Das bedeutet unternehmensintern, dass zwischen den Mitarbeitern ein Wettbewerb um Positionen bestehen muss. Sie konkurrieren mit Kollegen also mit Leistung und Kompetenz um z.B. Vorstandsposten. Nur wer sich dorthin durchkämpft, wird dort auch erfolgreich arbeiten können. Diesen Auswahlprozess darf man nicht durch Eingriffe von außen in Form von Gesetzen und durch Einführung von nicht leistungsrelevanten Merkmalen (z.B. das Geschlecht) beeinträchtigen. Denn sonst kommen Personen auf der Basis von Merkmalen und nicht von Leistung in Führungspositionen. Wir wollen dies dem freien Spiel der Kräfte überlassen und lehnen deshalb „Quoten“ in den meisten Fällen ab. Die Frauenquote für Vorstände lehnen wir ab.
Bündnis 90/ Die Grünen
Wir wollen mit einer 50-Prozent-Frauenquote für die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen mehr Gleichberechtigung in den Führungsgremien schaffen. Die Potenziale und Qualifikationen von Frauen zu verpassen, kann sich dieses Land nicht weiter leisten. Darum wollen wir Maßnahmen für Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Denn nur so zieht Geschlechtergerechtigkeit in die Führungsetagen ein.
1.2 Verfassungsklage gegen die Frauenquote
Jüngste Beispiele aus NRW hinsichtlich der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für die
Dienststellen der Landesverwaltung lassen die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Quote
bezweifeln.
Frage:
Inwiefern würde Ihre Partei eine Verfassungsklage gegen
die bundesweite Frauenquote unterstützen?
CDU
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat sich bestätigt, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung vorangekommen, aber noch nicht vollendet ist. In Aufsichtsräten sind Frauen gut vertreten, bei der Besetzung der Vorstandsposten sind Frauen stark unterrepräsentiert. CDU und CSU wollen sich daher dafür einsetzen, dass der öffentliche Dienst zum Vorreiter wird. Die Gleichstellung in Führungspositionen im öffentlichen Dienst wollen wir entschlossen vorantreiben.
Alternative für Deutschland
Die AfD könnte grundsätzlich eine solche Klage unterstützen. Ob dies tatsãchlich erfolgen würde, muss die AfD-Bundestagsfraktion auf Basis juristischer Gutachten entscheiden
Aufwärts/C
Unsere Partei ist derzeit noch nicht (finanz-)kräftig genug, einer solchen Klage als Klägerin beizutreten. Aber falls ein Gesetz beschlossen würde, würden wir eine Verfassungsklage politisch unterstützen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir halten eine bundesweite Quote für sinnvoll, gerecht und verfassungskonform. Sie ist eine Maßnahme zur Umsetzung von Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „(…) Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
2. Familienpolitik
Die sich ergänzende Beziehung Mann – Frau für Fortpflanzung und Fortbestand unserer
Gesellschaft gehört zur Grunderfahrung eines jeden Menschen. Sie ist Grundlage für die Triade
Vater – Mutter – Kind. Staatliche Einflüsse dürfen die Selbstbestimmtheit der Familie,
einschließlich ihrer Wahlfreiheit, nicht schwächen.
2.1 Die Triade Vater – Mutter – Kind
Bestimmte Trends (Stichwort „Gender“) in der Sexualerziehung und hinsichtlich der „Ehe für Alle“
hinterfragen die „heteronormative“ Rolle von Mann und Frau und damit ihre grundsätzliche
Bedeutung für die Elternschaft. Anstatt dessen propagieren diese Trends eine „Akzeptanz
der sexuellen Vielfalt“.
Frage:
Unterstützt Ihre Partei auch eine Vielfalt sexueller Orientierungen und deren Förderung?
Wenn ja, mit welchen Argumenten?
CDU
CDU und CSU stehen für die grundgesetzlich geschützte Ehe und Familie. Wir schreiben jedoch kein bestimmtes Familienmodell vor, sondern respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Menschen sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Zusammenleben gestalten. Verantwortung wird nicht nur in der klassischen Familie auf Basis der Ehe zwischen Mann und Frau gelebt, sondern auch in anderen Formen des Zusammenlebens, die auf Dauer angelegt sind, übernommen.
Alternative für Deutschland
Die AfD wird das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützen, welche sexuelle Orientierung einschließt. Die AfD wird jedoch keine Programme zur Förderung sexueller Vielfalt unterstützen, da sexuelle Vielfalt an sich keinen besonderen staatspolitischen Nutzen hat. lnsbesondere wenden wir uns strikt gegen Versuche, sexuelle Vielfalt an Kindergärten und Schule in nicht altersgerechter Weise zu thematisieren, da dies eine erhebliche Gefahr für die psychische Gesundheit der Kinder bedeutet, deren natürliches Schamgefühl durch derartige lnhalte massiv verletzt würde.
Aufwärts/C
Wir schauen sozusagen aufwärts auf den dreieinigen Gott der Bibel und seine Leitlinien, Gebote und Hinweise und gehen auf dieser Basis entschlossen vorwärts, indem wir die Zukunft unseres Volkes mitgestalten. Wir erkennen die Schöpfungsordnung Gottes an, halten uns auch in den politischen Positionen an die 10 Gebote, von denen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen abgeleitet sind. Wir wollen das Gesetz „Ehe für Alle“ aufheben. Es gibt für uns 2 Geschlechter. Die Ehe besteht nur zwischen je einem Mann und einer Frau, die gemeinsam Verantwortung für Betreuung, Erziehung und das Wohl ihrer Kinder übernehmen. Praktizierte Sexualität gehört für uns ausschließlich in die Ehe, nicht vor oder parallel zur Ehe und ausschließlich heterosexuell.
Bündnis/Die Grünen
Vielfalt ist gesellschaftliche Wirklichkeit und unser Grundgesetz garantiert selbstverständlich auch Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen die gleiche Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz. Dennoch gibt es ihnen gegenüber immer noch Vorurteile, Ausgrenzung und Anfeindungen. Das darf eine demokratische Gesellschaft nicht hinnehmen. Damit alle frei von Anfeindungen, Ausgrenzung und Gewalt leben können, ist es wichtig, Vielfalt in den Schulen wie in der Öffentlichkeit zu thematisieren, Respekt zu fördern und verletzliche Gruppen zu schützen. Daher fordern wir einen bundesweiten wirksamen Aktionsplan für Vielfalt und Respekt, der Feindlichkeit gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen effektiv bekämpfen soll.
2.2 Die selbstbestimmte Familie
Ein Blick nach Frankreich zeigt: mit steuerlicher Unterstützung, beziehungsweise einem höheren
Nettoeinkommen für die Familien, ist es möglich, die Freude am Kind, die Freude an der Familie
und generell die Wertschätzung der Familie – ganz im Sinne des Art. G, GG – zu fördern.
Frage:
Inwiefern würde Ihre Partei eine stärkere Selbstbestimmung der Familie – durch eine Erhöhung
des kinderzahl-abhängigen Nettoeinkommens – unterstützen?
CDU
CDU und CSU wollen die finanzielle Situation junger Familien spürbar verbessern, indem wir zusätzlich zur Einkommensteuersenkung von gut 15 Mrd. Euro den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben und das Kindergeld um 25 Euro je Kind und Monat erhöhen. Wir werden ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr einführen, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden soll. Darüber hinaus wollen wir u. a. bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder schaffen.
Alternative für Deutschland
Die Gründung einer Familie ist noch immer Armutsrisiko Nr. 1 in Deutschland. Obwohl Familien daswichtigste Kapitalunseres nicht sehr rohstoffreichen Landes hervorbringen, unsere künftigenzuverlässigen und innovativen Facharbeiter und Ingenieure, profitieren Sie von dieser Leistungdeutlich weniger als andere Bürger, die aus welchen respektablen oder weniger respektablenGründen auch immer keine Familie gründen und für Kinder sorgen. Eltern wenden erhebliche zeitlicheund finanzielle Ressourcen auf, um ihren Kindern einen guten Start ins Leben und alle Chancen füreine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen. Diese Ressourcen können kinderlose Mitbürger sowohl fürihre eigene unmittelbare Selbstverwirklichung im beruflichen oder anderen Bereichen als auch beiihrer Gesundheits- und Altersvorsorge einsetzen, sie profitieren aber gleichzeitig von den Beiträgender Kinder anderer zum Steueraufkommen, aber auch zur Altersvorsorge.Die AfD will diese Ungerechtigkeit beheben, die auch den Erhalt unseres Staatsvolkes und damitunseres Staates insgesamt mittelfristig gefährdet. Hierzu wollen wir ein steuerliches Familiensplittingeinführen, beidem das zu versteuernde Einkommen erst nach Aufteilung des Bruttoeinkommens aufalle Familienmitglieder und nachfolgender Anwendung notwendiger Freibeträge für die Sicherung desExistenzminimums und einen angemessenen Selbstbehalt ermittelt wird. Gleichzeitig streben wir eineerhebliche Vereinfachung unseres Steuersystems derart an, dass der Spitzensteuersatz nicht bereits,wie aktuell der Fall, bei einem leicht überdurchschnittlichen Einkommen zur Anwendung kommt.lnsbesondere aber wollen wir das System der Umsatz- und Mehrwertsteuern nicht nur vereinfachenund von der Vielzahl an Widersprüchen befreien, die vor allem Mittelständlern zu schaffen machen,sondern wollen die Mehrwertsteuer – die Steuer die alle Konsumenten zahlen und die damit Familien,Rentner und alle Bürger mit vergleichsweise geringem Einkommen überdurchschnittlich belastet,deutlich senken. Die aktuelle Staatsquote von über 50% ist eine Beraubung der Bürger durch denStaat, die vor allem die Geringer verdienenden schwer belastet.
Aufwärts/C
Wir wollen ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt einführen in der Höhe, dass bei der häuslichen Betreuung von 3 Kindern (eigenen oder fremden) das Gehaltsniveau eines Erziehers in einem öffentlichen Kindergarten bzw. einer Kita erreicht wird. Das soll ein ganz normales Arbeitsverhältnis sein, mit allen Rechten, Pflichten, Chancen und Risiken. So wollen wir z.B. Aus- und Weiterbildungen, Supervision und Qualitätssicherung u.v.a.m. wie in jeder normale Festanstellung in der Ausgestaltung angepasst realisieren. Werden weniger oder mehr Kinder betreut, sinkt bzw. steigt die Vergütung entsprechend.
Solange das Erziehungsgehalt noch nicht umgesetzt werden kann, unterstützen wir alle anderen Teilschritte in Richtung auf dieses Ziel.
Bündnis 90/Die Grünen
Bei der Unterstützung von Familien wollen wir Kinder in den Mittelpunkt rücken, denn die Bekämpfung von Kinderarmut ist für uns prioritäres Ziel. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern. Mit dem grünen Familien-Budget entlasten wir alle Familien, vor allem aber Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Unser Familien-Budget besteht aus drei Reformteilen: Einer Anpassung der Kinderregelsätze, der Einführung eines Kindergeld-Bonus für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen und für Alleinerziehende und einer Kindergrundsicherung für jedes einzelne Kind. Damit beenden wir die ungleiche Unterstützung von Kindern entlang dem Einkommen ihrer Eltern.
2.3 Wahlfreiheit
Die bisherige Familienpolitik soll die Wahlfreiheit, besonders in Richtung eines beruflichen
Wiedereinstiegs der Frauen, begünstigen. Diese frauenbezogene Wahlfreiheit vernachlässigt
eine kinderbezogene Wahlfreiheit. Eine solche Wahlfreiheit ermöglicht alternativ auch eine
Eigenbetreuung ihres Kindes durch die Familie, beispielsweise durch Barausauszahlung der Kita-
Kosten pro Kind an die Familie.
Frage:
Würde Ihre Partei eine kinderbezogene Wahlfreiheit der Familie – wenn ja mit welchen
Argumenten – unterstützen?
CDU
CDU und CSU stehen für Wahlfreiheit. Familien benötigen Freiräume, um über ihr Familienmodell, die Kindererziehung und die Balance von Familien- und Erwerbsarbeit frei entscheiden zu können. Dazu gehören eine verlässliche und flächendeckende Infrastruktur zur Kinderbetreuung und Pflegeunterstützung ebenso wie die Wertschätzung von Familienarbeit durch Mütter und Väter. CDU und CSU wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Blick auf familiäre Fürsorgeaufgaben von Kinderbetreuung bis zur Pflege von Angehörigen weiterentwickeln. Wir werden auch prüfen, ob im Rahmen von Familien- und Lebensarbeitszeitkonten mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
Alternative für Deutschland
Die Hoheit der Eltern hinsichtlich der Erziehung und Pflege ihrer Kinder ist in Art 2 GG niedergelegt.Gleichwohl mischt sich der Staat gravierend in Angelegenheiten der Kinderbetreuung ein und beeinflusst die Entscheidungen von Eltern in diesem Bereich durch faktische Zwänge erheblich. Dies geschieht vor allem über die ungerechte Verteilung der für die Kinderbetreuung ausgereichten,milliardenschweren Staatsausgaben aus allgemeinen Steuermitteln, von welcher nur Eltern profitieren,die ihr Kind möglichst zeitig in Kinderkrippe und Kindergarten betreuen lassen.Dies betrifft sowohl die Investitionen in den Bau solcher Einrichtungen als auch die jährlichen Subventionen für den Betrieb und Unterhalt, einschließlich der Gehälter und der Qualifizierung des dafür beschäftigten Personals. Diese werden leider dem fachlichen Anspruch dieser Tätigkeit in den allermeisten Einrichtungen bundesweit in keiner Weise gerecht, sowohl hinsichtlich der Personalschlüssel der Ausstattung als auch der unmittelbaren notwendigen hohen Qualifikation für die Betreuung kleiner Kinder. In dieser sensibelsten Phase der kindlichen Entwicklung sind Fehler oft irreparabel und haben gravierende, langfristige Auswirkungen auf die sozialen Kompetenzen und damit Kernfähigkeiten der künftigen Fachkräfte unseres Landes, aber auch auf die Sozial- und Krankenkassen, aus denen die Allgemeinheit die langwierigen Therapien der folgenden Verhaltensstörungen und sozialen Verwerfungen zu zahlen hat.Die AfD ist entschlossen, diesen gravierenden Rechtsbruch des Staates, nicht erst durch die amtierende, sondern auch alle vorherigen Bundesregierungen, mit einem modernen, verfassungskonformen und am Kindeswohl orientierten Förderkonzept zu beenden. Dabei wird eine gleichwertige Förderung aller Betreuungsformen in Form einer direkten Zuweisung der Fördermittel an die Familien sichergestellt, aus denen sämtliche Kosten externer Kinderbetreuung gedeckt werden können, die aber nach Entscheidung der Eltern auch für die häusliche Kinderbetreuung durch ein Elternteil und geeignete andere Personen eingesetzt werden kann. Diese Personen – in den allermeisten Fällen werden dies die Mütter sein – können damit für die gesamtgesellschaftlich so wertvolle und nachhaltige Familienarbeit zumindest symbolisch entlohnt werden.Zusätzlich brauchen die Familienarbeiter jedoch eine angemessene Altersversorgung, die bisherigen Regelungen im Rentenrecht reichen dafür nicht aus. Die AfD strebt daher ein modernes Konzept für die umlagefinanzierte Rentenversicherung an, das Erziehungszeiten deutlich mehr als bisher honoriert.
Aufwärts/C
Siehe oben die Ausführungen zum Erziehungsgehalt. Wir wollen die Betreuung und Erziehung der Kinder durch die eigenen Eltern erreichen und die Fremdbetreuung, zumal die staatliche, auf wenige Ausnahmefälle (z.B. beim Ausfall der Eltern) beschränken bzw. darauf wieder zurückführen. Wir halten die Fremdbetreuung für einen Irrweg. Die außerhäusliche Betreuung befürworten wir erst nach Vollendung des 3. Lebensjahres und dann nur in Form des „klassischen“ Kindergartens, also nur für einige Stunden am Tag.
Bündnis 90/Die Grünen
Wahlfreiheit ist aus unserer Sicht dann gegeben, wenn Menschen eine private Entscheidung zwischen zwei Alternativen ohne staatliche Einmischung treffen können. Doch wenn der Staat die Entscheidung für oder gegen eine Alternative mit der Auszahlung einer Geldleistung belohnt, dann ist die Wahlfreiheit eingeschränkt. Wahlfreiheit ist auch dann nicht gegeben, wenn das Fehlen einer Alternative eine Auswahl unmöglich macht. Von Wahlfreiheit kann erst die Rede sein, wenn Eltern die Wahl zwischen verschiedenen qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben. Da Eltern davon in vielen Regionen leider noch weit entfernt sind, wollen wir, dass sich der Bund mit mindestens drei Milliarden zusätzlich pro Jahr an den Kosten für Ausbau und mehr Qualität in den Kitas beteiligt.
3. Politik für Kinder
In der Geschlechterpolitik spielt eine Politik für die Kinder aus Sicht der Kinder fast immer eine
zweitrangige Rolle.
3.1 „Kinderrechte ins Grundgesetz“
Kinder bedürfen der Erziehung und Pflege durch die Eltern (Art. 6, GG). Kinderrechte werden damit durch die Eltern vertreten. Eine Vertretung ihrer Rechte durch Externe (Jugendamt etc.) verwässert den Erziehungsauftrag der Eltern zurück.
Frage:
Hält Ihre Partei die Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ für sinnvoll? Wenn ja, mit
welcher Argumentation?
CDU
Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen
Alternative für Deutschland
Die AfD hält die allgemeinen Grundrechte im Grundgesetz, die für jeden Menschen ungeachtet seines Alters, Geschlechts oder sonstiger Merkmale gültig sind, rechtlich für ausreichend, um die Wahrung der Rechte von Kindern – ggf. konkretisiert durch Gesetze – gegenüber Dritten sicherzustellen. Praktisch werden die Rechte von Kindern jedoch in vielen Bereichen staatlichen Handelns nichtausreichend berücksichtigt, genießen die Interessen anderer Gruppen höhere Priorität. Daher, und mit Blick auf die dramatische demografische Entwicklung, will die AfD eine kinderfreundliche Gesellschaft und den Erhalt unseres Staatsvolkes als Staatsziele in das Grundgesetz aufnehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jegliches Handeln staatlicher Institutionen, sei es im Bereich der Gesetzgebung, der behördlichen Umsetzung oder der juristischen Durchsetzung im Individualrecht, stets diesem Ziel gegenüber rechenschaftspflichtig bleibt. Die sogenannten Kinderrechte werden durch eine Charta der vereinten Nationen bereits hinreichend beschrieben, um als konkrete Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte für Kinder gelten zu können. Eine gesonderte Festlegung dieser Rechte innerhalb des Grundgesetzes hält die AfD daher für unnötig, auch wenn es dafür bisher keine konkrete Beschlussvorlage gegeben hat. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen einiger politischer Gruppierungen kann dies sogar problematisch wirken, wenn nämlich der Staat für die Durchsetzung solcher Kinderrechte gegenElternrechte instrumentalisiert werden soll, wobei vielfach ideologische Konzepte und eben nicht das Wohl der Kinder im Zentrum der Bestrebungen steht.
Aufwärts/C
Kinder tragen später unser Gemeinwesen. Seit Jahrzehnten ist die Geburtenrate eher bei 1,3 statt bei 2,1 Kindern pro Frau, wie sie nötig wäre zum Erhalt der Bevölkerungszahl. Zu oft wurden und werden politische Entscheidungen zum Nachteil von Familien getroffen. Deshalb begrüßen wir alle Möglichkeiten, das Gewicht von Eltern im Prozess der Willensbildung in der Zivilgesellschaft und im demokratischen Prozess zu erhöhen. Wir wollen ein höheres Stimmgewicht für Eltern erreichen, die eigene oder adoptierte Kinder in einer heterosexuellen Ehe betreuen und erziehen. Wir wollen auch auf diesem Weg und mit dieser Konzentration der besonderen Rechte eine Hervorhebung der heterosexuellen Ehe z.B. gegenüber unverheirateten Paaren oder sonstigen Formen des Zusammenlebens erreichen. Das soll nach unserem Willen eine normative Kraft hin zur heterosexuellen Ehe entfalten.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir fordern seit vielen Jahren, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich auch im Grundgesetz zu verankern. Uns ist es wichtig, dass bei der Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Text des Grundgesetzes nachvollzogen wird. Dies bezieht sich vor allem auf die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte), die Deutschland 1991 ratifiziert und damit umzusetzen hat. Hier sehen wir einen sehr wichtigen Hebel zur stärken Berücksichtigung der Rechte und Interessen von Kindern.
3.2 Das Recht auf Vater und Mutter
Das Gesetz „Ehe für Alle“ wird in der nächsten Wahlperiode die Kindschaftsproblematik für Kinder in gleichgeschlechtlichen Ehen behandeln müssen. In der bisherigen politischen Debatte wurde bislang das Thema „Recht des Kindes auf Vater und Mutter“ vernachlässigt.
Frage:
Inwiefern wird sich Ihre Partei zukünftig für das natürliche Recht des Kindes auf Vater und
Mutter einsetzen?
CDU
Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat am 30. Juni 2017 entschieden, dass künftig in Deutschland die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare offensteht. Dies umfasst auch das gemeinsame Adoptionsrecht und andere damit zusammenhängende Gesetze. CDU und CSU erkennen diese Mehrheitsentscheidung an. Der grundgesetzliche Schutz für Ehe und Familie ist und bleibt für CDU und CSU unverhandelbar.
Alternative für Deutschland
Für die AfD ist das Recht jedes Kindes auf gleichwertigen Umgang mit beiden Eltern selbstverständlich und natürlich, seine Durchsetzung darf nur aufgrund freier Entscheidung der Betroffenen – a/so entweder des Kindes oder eines Elternteils für sich – aufgegeben werden. Eine Verhinderung des Umgangs darf nur aufgrund einer nachweislich akuten Gefährdung des Kindeswohls, per richterliche Anordnung und niemals dauerhaft erfolgen. Jegliche Rechtspraxis ist diesbezüglich zu prüfen, um der praktischen Verwaisung einer unerträglich hohen Zahl von Trennungskindern staatlicherseits keinerlei Vorschub zu leisten.
Aufwärts/C
Wie bereits ausgeführt kämpfen wir mit aller Entschlossenheit dafür, dass Kinder von den leiblichen Eltern betreut und erzogen werden. Wir sind strikt gegen jede Verwendung des Begriffs der Ehe außerhalb der lebenslangen Verantwortungsgemeinschaft eines heterosexuellen Paares. Wir lehnen alle sich aus der falschen Grundentscheidung der „Öffnung bzw. Perversion des Ehebegriffs“ ergebenden Fragestellungen ab und fordern die Rücknahme der falschen Grundentscheidung.
Bündnis 90/Die Grünen
Niemand hat ein Recht auf ein Kind, Kinder haben vielmehr ein Recht auf Liebe, Fürsorge, Aufmerksamkeit und Geborgenheit. All dies können sie bei gleichgeschlechtlichen Eltern in gleicher Weise erfahren wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren. Lesben und Schwule sind genauso verantwortliche Eltern wie andere Menschen auch. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zahlreicher Sachverständigen stellte das Bundesverfassungsgericht 2013 fest: „Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 – 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 76). Wir sind stolz darauf, dass der Bundestag nun mit großer Mehrheit die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat und eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden können. Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Wir machen eine Politik, die Familien in allen Formen und Modellen unterstützt.
3.3 Trennungskinder
Aufsummiert müssen mehrere hunderttausende Kinder in den letzten Jahren (täglich derzeit
mehr als 400) die Trennung ihrer Eltern, häufig ohne seelische Begleitung durch ihre sich
trennenden Eltern, verarbeiten. Die potentiellen psychosozialen Folgen für diese Kinder nach der
Trennung ihrer Eltern blieben bislang kaum erforscht und politisch-gesellschaftlich immer noch
ein Tabu-Thema.
Frage:
Inwiefern hält Ihre Partei die Thematisierung „Psychosoziale Auswirkungen auf Kinder nach der
Trennung ihrer Eltern“ für politisch relevant? Wenn ja, welche politischen halten Sie für
erforderlich?
CDU
CDU und CSU halten das Thema der psychosozialen Auswirkungen auf Kinder nach der Trennung ihrer Eltern für wichtig. Aus diesem Grund hat die Union eine Studie zum Thema „Kindeswohl und Umgangsrecht“ initiiert, die zum Ziel hat, die Auswirkungen des Umgangs auf das Wohlbefinden von Kindern aus der Perspektive von Kindern zu beleuchten. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen.
Alternative für Deutschland
Hilfe für Alleinerziehende ist in aller Munde, insbesondere aber solcher politischen Akteure, die durch ihre Politik und ldeologie, durch ihre Bekämpfung bewährter Familienbilder und Rollenmodelle maßgeblich zum Verfall und zur Krise der Familie beigetragen haben. Diese Krise ist ursächlich für die hohe Zahl an Trennungen und Scheidungen in Deutschland und den meisten anderen säkularisierten lndustrieländern.
Die AfD wird mehr als jede andere Partei dafür eintreten, dass Kinder wieder den Stellenwert als Träger unserer nationalen Zukunft bekommen, der sie tatsächlich sind. Diese Prämisse kann jedoch nicht allein ,,von oben“, also politisch bzw. gesetzgeberisch, und nicht kurzfristig umgesetzt werden. Hier ist eine Bewusstseinsänderung in breiten Kreisen der Bevölkerung notwendig, eine Abkehr von Ideologie und postmodernem Mainstream, vom Mitläufertum hin zur Übernahme von Mitverantwortung für unsere Zukunft als Wirtschafts- und Kulturnation. Wir brauchen eine Neubelebung und Stärkung altruistischer Werte in unserer Gesellschaft, die in den letzten Jahrzehnten vor allem Wert auf lndividualismus und Selbstverwirklichung gelegt und Nachhaltigkeit und Verantwortung füreinander gerade im Familienkontext zu wenig beachtet hat.
All dies kann eine Partei nicht leisten, nur aufgreifen und fördern. Gefragt sind alle Bürger, ihre Mitverantwortung für ein Gelingen wahrzunehmen, sich einzumischen und politisch aktiv zu werden. Die AfD hält gleichwohl den Staat für fähig, diese Entwicklung zu befördern, vor allem durch entsprechende Schwerpunktsetzung in der schulischen und allgemeinen, auch politischen Bildung, hin zu kritischem eigenen Denken, zur nüchternen Analyse und zur Übernahme von Mitverantwortung für das bessere Gelingen unseres Zusammenlebens.
Schwerpunkte kann und soll der Staat setzen hin zu einer werteorientierten, charakterbildenden Erziehung speziell in den Schulen, die bei allem Respekt gegenüber anderen Lebensmodellen und auch dem Scheitern von Familien den Wert und Vorbildcharakter der traditionellen Familie aus Vater, Mutter und deren leiblichen Kindern betont, die einander in lebenslanger Treue und Zuwendung verbunden sind. Der Wert des Lebens und die Würde der Person, aber auch bewährte Regeln für ein gelingendes Zusammenleben und eine erfolgreiche Kindererziehung, angewandt auf die heutige Zeit, müssen wieder im Mittelpunkt der schulischen Entwicklungsziele stehen, neben, aber nicht nachgeordnet zu fachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen, die für ein künftiges erfolgreiches Berufsleben in unserer zunehmend von Hochtechnologie geprägten postmodernen lndustrie- und Informationsgesellschaft unabdingbar sind.
Der Staat muss seiner Verpflichtung, Ehe und Familie besonders zu schützen, wieder deutlich stärker nachkommen a/s dies in den letzten Jahrzehnten der Fall gewesen ist. ,,Ehe für alle“ ist dazu kein geeigneter Weg.
Die AfD wird sämtliche politischen Entscheidungen unter einem Primat der Familienpolitik betrachten, und insbesondere Fehlentwicklungen im Familienrecht einer kritischen Zäsur unterwerfen, um sowohl die Anzahl der Trennungen und Scheidungen deutlich zu senken als auch im Fall derselben den Schutz der Trennungskinder vor dem Elternkonflikt und vor dem Verlust der Bindung an ihre beiden Eltern zu verbessern.
Aufwärts/C
Wir sehen den Staat familienpolitisch immer in der Rolle eines letzten Auffangnetzes. Familie ist für uns die lebenslange Verantwortungsgemeinschaft der Großfamilie(n), also der vorhandenen Elterngenerationen und der Verwandten. Durch die längere Lebenserwartung sehen Eltern nicht selten heute sogar Ur-Enkel heranwachsen. Diesen Familienverbund, der ja in der Regel aus den Herkunftsfamilien beider Eltern besteht, sehen wir auch bei Trennungen in der primären Verantwortung. Danach kommen weitere Formen der Verantwortungsgemeinschaften, also z.B. Kirchengemeinde, Nachbarschaft, Verein und Freundeskreis. Erst an der letzten Stelle sehen wir eine Verantwortung der gesamten Gemeinschaft in Form von Eingriffen des Staates. Politisch wollen wir die genannten Stufen der Verantwortungsgemeinschaften fördern und mit der Umsetzung betrauen oder ggf. bei der Umsetzung unterstützen. Staatliche direkte Umsetzung wollen wir auf besondere Ausnahmefälle begrenzen bzw. heute zu weit getriebene Aktivitäten darauf wieder zurückführen. Wir wollen Großfamilien inkl. aller Generationen stärken und unterstützen uns als diese zunächst und zuerst verantwortliche lebenslange Verantwortungsgemeinschaft etablieren.
Bündnis 90/ Die Grünen
Für uns haben Kinderrechte und damit verbunden der Schutz von Kindern und der Einsatz für ihr Wohl hohe Priorität. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Eltern und Kinder während und nach der Trennung. Die Wahrnehmung solcher Angebote wirken sich meist positiv auf die weitere Entwicklung der Familie und das Wohlbefinden der Kinder aus. Wir sehen jedoch, dass diese Angebote dem Bedarf bei weitem noch nicht entsprechen und engagieren uns vielerorts für den Ausbau und die Verstetigung der Finanzierung der Angebote.
Hier die Wahlprogramme Der Parteien, die nicht geantwortet haben: