von Kevin Fuchs
Gewalt ist Männersache – so der Mythos. Bei häuslicher Gewalt verdichtet sich die These einer Gleichverteilung männlicher und weiblicher Täter. Im außerhäuslichen Bereich ist Gewalt hingegen eindeutig männlich dominiert, doch auch hier ist die Vorstellung von Gewalt als schlicht „männlichem Prinzip“ nicht haltbar.
Gewiss ist Ihnen schon einmal der Begriff der „Operationalisierung“ begegnet. Gemeint sind damit die Indikatoren wie auch die Methoden, mit welchen eine bestimmte Größe gemessen und für empirische Untersuchungen zugänglich gemacht wird. Naturgemäß hat dieser Begriff in den Sozialwissenschaften eine besondere Bedeutung, während man ihm in den Natur-wissenschaften seltener begegnet. Im letzteren Falle lassen sich Phänomene zumeist mit entsprechenden Messinstrumenten direkt erfassen und empirisch verarbeiten. Im Falle der Sozialwissenschaften aber müssen Messinstrumente erst begrifflich definiert werden. Wer beispielsweise eine Armutsquote bestimmen will, benötigt dreierlei: Zunächst eine Definition davon, was „Armut“ ist, sprich wann ein Mensch als arm gilt; dann geeignete, zu erhebende Indikatoren – in diesem Falle etwa das Einkommen und das Vermögen eines Menschen. Zuguterletzt muss die Methode bestimmt werden, mit denen diese Daten dann auch erhoben werden. Jeder dieser drei Schritte birgt das Potential von Fehlern und bestimmt somit, ob das Ergebnis nahe oder fern der Wahrheit liegt.
Die Operationalisierbarkeit stellt insbesondere dann eine besondere Herausforderung dar, wenn das zu untersuchende Phänomen emotional aufgeladen ist oder gar gesellschaftlichen Tabus unterliegt. Hierbei können bereits die Form der Fragestellung sowie das bloße Arrangement der Befragung das Ergebnis vollkommen entstellen. Eine Operationalisierung gestaltet sich ferner desto schwieriger, je abstrakter das zu untersuchende Phänomen ist, sprich, wenn bereits Uneinigkeit hinsichtlich seiner Definition besteht. Gewalt etwa ist ein solches abstraktes Phänomen. „Gewalt“ ist ein alltäglich und intuitiv angewandter Begriff, dabei ist nicht eindeutig, was darunter zu verstehen ist. Wollen wir etwa psychische oder soziale Gewalt hinzurechnen? Wenn ja, wie definieren wir diese Formen von Gewalt, wie wiederum ermitteln wir sie? Wollen wir eine simple Ohrfeige bereits als Gewalt ansehen? Ohrfeigt ein Mann eine Frau wird das allgemein als Gewalt gewertet, umgekehrt eher weniger, wenngleich es dieselbe Handlung darstellt.
Soll zudem zwischen Täter und Opfer unterschieden werden, so gälte es zu wissen, wer mit der Gewalt begonnen und wer sich lediglich zur Wehr gesetzt hat. Dies erweist sich als kompliziert, denn zumeist – sofern die Beteiligten in engerer Beziehung zueinander stehen – verläuft Gewalt in sich steigernden Kaskaden. Es beginnt mit Beschimpfungen, setzt sich in einer Ohrfeige fort und endet vielleicht mit Rippenbrüchen, die Auseinandersetzungen sind dabei wechselseitig und Täter respektive Opfer sind nicht klar bestimmbar. In der öffentlichen Debatte hingegen ist durchweg eine Reduktion auf allzu simple Opfer-Täter-Muster erkennbar, die den ambivalenten Charakter von Gewalt zur Gänze ausblendet.
Um eben dieser Ambivalenz Rechnung tragen zu können, setzen sich zunehmend systemische Ansätze durch. Dabei wird ein soziales Gefüge, eine Familie, eine Schule oder eine ganze Gesellschaft, als ein sich selbst regulierendes System verstanden. Die einzelnen Elemente dieses Systems interagieren miteinander, tauschen Informationen aus. Diese Interaktionen unterliegen gewissen Regeln, welche durch das System bestimmt sind, sie bestimmen das Verhalten und die Rolle, welche ein einzelner in diesem System einnimmt. Man denkt sich demnach ein soziales System wie einen Regelkreis, welcher durch Rückkopplungen in ein Gleichgewicht, also einen stabilen Zustand übergeht. Diese Denkansätze bilden die Grundlage der Soziokybernetik als Spezialgebiet der Soziologie, finden sich aber ebenso in den Natur- und Ingenieurswissenschaften, auch dort kennt man selbstregulierende Systeme [1]. Die Soziokybernetik ist damit einer der wenigen Bereiche, in denen Natur- und Sozialwissenschaften auf dieselben Modelle zurückgreifen. Immanent für diesen Denkansatz ist, dass das einzelne Individuum zwar in Besitz einer eigenen Intelligenz und Moral ist und somit über einen freien Willen verfügen mag, sein Verhalten wird dennoch maßgeblich durch das System bestimmt, denn dieses wirkt letzten Endes stärker. Das Verhalten des Einzelnen kann somit nur bedingt beeinflusst werden, solange die systemischen Bedingungen unverändert bleiben.
Vor diesem Hintergrund kann Gewalt als die Folge misslungener Interaktion verstanden werden, an der das gesamte System beteiligt ist. Systemische Gewaltprävention versucht darum, stets alle Beteiligten in den Blick zu nehmen, ohne eine starre Täter-Opfer-Zuschreibung vorzunehmen. Soll beispielsweise an einer Schule gewaltpräventiv gearbeitet werden, so werden Schüler, Lehrer und Eltern gleichermaßen einbezogen und es gilt, gemeinsam Bedingungen herbeizuführen, welche ein gewaltfreies Klima ermöglichen. Was zunächst recht abgehoben wirkt, findet in der Praxis durchaus sehr konkrete Niederschläge auch bei der Arbeit mit gewalttätigen Familien [2].
Häusliche Gewalt ist keine Männerdomäne
In der Tat brechen solche Ansätze auch mit dem altvertrauten Glauben, häusliche Gewalt sei täterseitig zumeist männlich. Eine systemische Sichtweise fördert die Wechselseitigkeit von Gewalt in sozialen Beziehungen zu Tage und lässt auf einmal Männer und Frauen gleichermaßen als Täter erscheinen. Den meisten Menschen fällt es dabei besonders schwer, sich von einem einfachen, all durch dringenden Klischee zu lösen. Nämlich jener Vorstellung, dass Frauen körperlich per se nicht in der Lage seien, einem Mann Schaden zuzufügen. Dem ist zweierlei zu entgegnen: erstens ist die Körperkraft von nachrangiger Bedeutung, alsbald der eine die Schwächen des anderen genau kennt und zweitens unterliegt die Mehrheit aller Männer sozialisationsbedingt einer großen Hemmung, sich einer Frau mit Körperkraft zu widersetzen, sprich sie zu schlagen. Um es mit den Worten der Feministin Simone de Beauvoirs zu sagen: Körperkraft ist nutzlos, wenn gesellschaftliche Sitten ihre Verwendung verbieten [3].
Wer nun stur zwischen Täter und Opfer unterscheiden will, dem wird zwangsläufig eine starre Entweder-Oder-Entscheidung abgenötigt. Liegen dabei Präferenzen vor, etwa durch gesellschaftlich gewachsene Stereotypen, so birgt dies im Falle unsorgfältig erdachter Erhebungsmethoden die Gefahr, dass die Kategorisierung in Täter einerseits und Opfer andererseits in eine bestimmte, jenen Stereotypen entsprechende Richtung gelenkt wird. Die gängige Vorstellung von der unterlegenen Frau und dem überlegenen, männlichen Aggressor kann sich so ungewollt in den Ergebnissen widerspiegeln. Durch eine Entweder-Oder-Kategorisierung wird somit eine allzu komplexe Wirklichkeit in eine allzu simple Schablone gedrückt. Im Resultat reproduzieren solche Methoden dann Stereotypen anstatt sie zu demaskieren.
Systemische Ansätze werden, sofern richtig zur Anwendung gebracht, dieser Problematik eher gerecht und lassen Dinge sichtbar werden, die zuvor durch eben jene Schablone verdeckt waren. Das Familienministerium gab hierzu eine 2004 veröffentlichte Pilotstudie in Auftrag, die sich mit Gewalt gegen Männer auch im häuslichen Bereich befasste [4]. Diese Studie ist nicht repräsentativ, eine repräsentative Untersuchung hätte ursprünglich folgen sollen. Sinn dieser Untersuchung war in der Tat auch zu klären, inwiefern durch die üblichen Methoden stereotype Bilder von Gewalt reproduziert werden, wobei das hier erläuterte bestätigt wurde [5]. Eine repräsentative Folgestudie blieb bis heute aus, jedoch stützen rund 300 internationale Untersuchungen und Metaanalysen diese These und belegen eine Gleichverteilung männlicher und weiblicher Täter bei häuslicher Gewalt [6]. Die meisten dieser Untersuchungen stammen aus dem englischsprachigen Raum. Hierzulande gibt es darüber unter Anderem Arbeiten von Peter Döge [7], Bastian Schwithal [8], Michael Bock [9-12] undGerhard Amendt[13]. Der zweite periodische Sicherheitsbericht der deutschen Regierung lässt erkennen, dass diese Tatsachen mittlerweile auch ihren Weg zu den politisch Verantwortlichen gefunden haben [14].
Wie nun funktioniert jene ominöse Schablone, welche die empirisch erfasste Welt häuslicher Gewalt in weibliche Opfer und männliche Täter spaltet? In den siebziger Jahren wurde häusliche Gewalt aus dem Privaten ins Politische verschoben. Bis dahin wusste man wenig bis nichts über die Strukturen häuslicher Gewalt. Dennoch ging man ganz selbstverständlich davon aus, dass man es mit ausschließlich männlichen Tätern und weiblichen Opfern zu tun haben müsse. In der Folge wurden Strukturen geschaffen, die sich vornehmlich mit der Beratung und Unterstützung weiblicher Opfer befassten. In dieser Weise wurden selbstredend nur weibliche Opfer ins Hellfeld verschoben. Dies wurde wiederum als Beweis für die ursprüngliche Annahme fehlgedeutet, nur Frauen seien Opfer und nur Männer die Täter. Aus diesem „Beweis“ erwuchsen wiederum Forderungen, die bestehenden Strukturen noch weiter auszubauen, was wiederum nur weibliche Opfer ins Hellfeld beförderte. Und so wurde ein über Jahrzehnte gewachsener selbstverstärkender Apparat geschaffen, der nicht mehr als die stupide Reproduktion von Geschlechterstereotypen zur Folge hatte. Erin Pizzey, die Gründerin eines der ersten Frauenhäuser in Großbritannien, wies hingegen früh darauf hin, dass ein großer Teil jener Frauen, die sich in Pizzeys Einrichtungen fanden, selbst erheblich gewalttätig gegenüber ihren Partnern und Kindern waren [15,16].
Aber auch wer jenseits von Frauenhäusern und Polizeistatistiken im Dunkelfeld forscht, kann sich keineswegs gewiss sein, nicht denselben Täuschungen zu unterliegen. Zum einen sind Gewalterfahrungen fester Bestandteil männlicher Sozialisation, des Weiteren ist männliche Opferschaft mit größeren Stigmata belegt. Aus diesem Grunde werden viele, leichtere Gewalterfahrungen von Männern als solche nicht empfunden, sind für die Betroffenen schlicht nicht erinnerbar, während Frauen dieselben Erlebnisse eindeutig als Gewalt einordnen. An eine Ohrfeige etwa werden sich viele Männer nicht als Gewalterfahrung erinnern, Frauen hingegen mit großer Gewissheit sehr wohl. Die simple Frage „Haben sie Gewalt durch ihre Partnerin erlebt“, wird eine geringe Anzahl männlicher aber eine hohe Anzahl weiblicher Opfer zu Tage fördern. Die Lösung dieses Problems besteht in der Abfrage konkreter Handlungen wie etwa „Hat Ihre Partnerin sie mit der flachen Hand geschlagen?“. Das Ergebnis einer solchen Befragung fördert nun auf einmal wesentlich mehr männliche Opfer zu Tage und offenbart im Falle häuslicher Gewalt tatsächlich eine Gleichverteilung männlicher und weiblicher Opfer.
Männliche Gewalt im außerhäuslichen Bereich
Bis hierhin haben wir uns ausschließlich mit häuslicher Gewalt beschäftigt, jenseits des häuslichen Bereichs scheint Gewalt trotz allem eine rein männliche Domäne zu sein. Doch auch diese mutmaßliche Tatsache lässt sich zumindest relativieren. So stellt beispielsweise die Soziologin Ulrike Popp heraus, dass männliche Gewalt in Teilen sozial konstruiert werde. Dies geschehe zunächst durch eine bestimmte terminologische Verwendung des Gewaltbegriffes, der zumeist soziale Gewalt, und diese sei weiblich dominiert, ausblende. Desweiteren werde weibliche Gewalt oftmals einer anderen Bewertung unterzogen als männliche und somit gerne verharmlost [17]. Ein gewisser Teil weiblicher Gewalt entgleitet somit unserer Wahrnehmung. Maud Kips stellte in einem viel zitierten Aufsatz die gewagte aber durchaus interessante These auf, dass unser gesamtes Rechtssystem dazu neige, männliche Lebenswelten eher und stärker zu regulieren als weibliche [18]. So würden vielerlei Vergehen im öffentlichen Leben umfassend und detailliert durch das Strafgesetz abgedeckt, weniger jedoch solche, welche sich etwa innerhalb der Familie abspielen. Ein nicht unerheblicher Teil weiblicher Gewalt, so die These, würde dadurch einer Kriminalisierung entzogen. So weit gedacht, hätte selbst das gesamte Rechtssystem die Tendenz, Stereotypen zu reproduzieren.
Wie groß diese Effekte sind und welches Ausmaß weiblicher Gewalt sich dadurch unserer Kenntnis entzieht, ist nicht gewiss. Gehen wir darum großzügigerweise davon aus, dass die Effekte zwar signifikant sind, jedoch Gewalt im öffentlichen Raum tatsächlich männlich dominiert ist. Tatsache ist hierbei auch, dass Männer sowohl unter den Tätern als auch unter den Opfern in der Überzahl sind. Jungen und Männer stellen zwei Drittel aller Gewaltopfer und ebenso die überwiegende Mehrheit aller zivilen Kriegsopfer. Dabei üben Männer Gewalt mehrheitlich gegen andere Männer aus. Gewaltschutz respektive Opferhilfe für Männer wird trotz alledem für unwichtig erachtet. So rief die Bundesregierung jüngst ein Frauennothilfetelefon ins Leben, um von Gewalt bedrohte Frauen zu unterstützen. Eine vergleichbare Einrichtung für die restlichen zwei Drittel aller Gewaltopfer – ein Männernothilfetelefon – würde weder bei der weiblichen, noch bei der männlichen Bevölkerung Akzeptanz finden. Männer scheinen nicht bedürftig zu sein oder zumindest wird es mehrheitlich so empfunden.
Das Frauennothilfetelefon ist hierbei in einem größeren Kontext zu betrachten, es ist eine von vielen Maßnahmen, die im Einklang mit der Europarats-Konvention „zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ stehen. Der Inhalt dieser Konvention entspricht dem, was ihr sperriger Titel verspricht. Das Papier beschäftigt sich konkret und ausschließlich mit dem Schutz weiblicher Gewaltopfer, dies umfasst sowohl präventive als auch unterstützende Maßnahmen von Gewaltopfern in jedem erdenklichen Kontext. Darunter fallen unter Anderem Aufklärungsarbeit, Beratungsstellen, Telefonhotlines, Maßnahmen zur Förderung finanzieller Unabhängigkeit und besondere Maßnahmen zum Schutz weiblicher Flüchtlinge. Das Papier ist an keiner Stelle geschlechtsneutral formuliert, zwar wird stellenweise der neutrale Begriff „Opfer“ ohne geschlechtsspezifische Bezeichnung verwendet, sogleich zu Beginn der Konvention wird jedoch klargestellt, dass damit im weiteren Kontext des Papiers ausschließlich weibliche Opfer gemeint sind. Dies ist ungewöhnlich und weitreichend zugleich, denn es formuliert das Recht auf ein gewaltfreies Leben als weibliches Privileg [19].
Das weibliche Opfer wiegt viel, das männliche hingegen wenig. Ein weit verbreitetes Argumentationsmuster postuliert hierzu eine Art männliche Kollektivschuld. Männer mögen häufiger Opfer sein, aber sie seien ja auch mehrheitlich die Täter. Gemeinhin wird den Männern vorgehalten, ihre angeblich tradierten Rollenbilder seien Schuld – das Klischee vom starken unbeugsamen Mann eben. Die Männer seien somit nur Opfer ihres eigenen „Patriarchats“, Frauen sind demnach zwar Opfer desselben Patriarchats, ihre Opferschaft sei aber von den Männern fremdverschuldet, jene der Männer hingegen wird als selbstverschuldet erklärt. Dieser Irrtum hält sich hartnäckig, da er in sich schlüssig erscheint. Paradoxerweise ist der starke und unbeugsame Mann aber gerade das zwangsläufige Produkt eines Systems, dem – ganz im Geiste der Europarats-Konvention – die körperliche und seelische Unversehrtheit von Jungen und Männern nichts wert ist. Gehen wir davon aus, dass nicht Macht, sondern Ohnmacht Gewalt gebärt – ist es dann nicht naheliegend, dass ein solches Milieu Jungen eher als Mädchen und Männer eher als Frauen in Situationen manövriert in denen sie zu Gewalt greifen?
Würde ein Historiker in einigen hundert Jahren auf die Verhältnisse unserer Zeit zurückblicken, so stieße er auf Frauenministerien, Frauenförderpläne, Frauenbeauftragte, Frauennothilfetelefone, Frauenhäuser, Frauengesundheitsberichte (aber keine Männergesundheitsberichte) und Dokumente wie die zuvor genannte Europarats-Konvention. Ferner wäre für ihn ersichtlich, dass im Katastrophenfalle das Motto „Frauen und Kinder zuerst“ auch in unserer Zeit seine Gültigkeit behalten hat. In Zeitungsartikeln und Nachrichtensendungen würde er immer wieder auf den Satz stoßen „unter den Opfern befinden sich auch Frauen und Kinder“. Weibliche Opfer, so müsste er schlussfolgern, sind uns stets von besonderer Bedeutung. Andererseits käme er nicht um die nüchterne Feststellung umhin, dass Männer drei bis vier mal häufiger Suizid begehen, rund zwanzig mal häufiger bei der Arbeit zu Tode kommen, doppelt so oft einem Gewaltverbrechen zum Opfer fallen, eine um fünf bis sechs Jahre geringere Lebenserwartung aufweisen und bis zu neun mal häufiger ohne Obdach sind. Es böte sich ihm folglich der Blick auf eine Gesellschaft, welche weibliche Bedürftigkeit der männlichen voranzustellen scheint. Gleichsam aber müsste er aus den genannten Indikatoren auf schlechtere Lebensbedingungen für die Männer schließen. Ebenso würde er feststellen, dass Frauen sich bei der Partnerwahl auch in unserer Epoche nach wie vor nach oben orientieren, während bei Männern das Umgekehrte der Fall ist. Mittellose Männer sind somit häufiger auf sich gestellt als mittellose Frauen. In unserer Gesellschaft, so die mögliche Überlegung des Historikers, werden Frauen, sofern sie in Notlagen geraten, eher aufgefangen. Wenn hingegen Männer fallen, so fallen sie eben. In diesem Zusammenhang erschien es dann auch durchaus plausibel, dass unsere Gefängnisse nicht nur voll von Männern sind, sondern vorzugsweise auch von solchen Männern behaust werden, welche den unteren sozialen Schichten angehören.
Männer sind – was den außerhäuslichen Bereich anbelangt – also im Schnitt gewalttätiger weil es ihnen schlicht schlechter geht? Dieser Gedanke ist so simpel wie obszön, aber er entspringt einer Denk- und Sichtweise, die uns sehr wohl vertraut ist. In US-amerikanischen Gefängnissen sind Schwarze bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil überrepräsentiert. Auch hierzulande weisen Migranten eine höhere Kriminalitätsrate auf als Nicht-Migranten. Eine plausible Erklärung hierfür ist so geläufig wie auch richtig: Schwarze respektive Migranten sind mit strukturellen Benachteiligungen konfrontiert, demnach scheitern sie auch häufiger und finden sich dann in Situationen wieder, die in kriminellem Verhalten münden. Vorurteile mögen zudem dazu führen, dass sie eher verdächtigt und angezeigt und entsprechenderweise auch eher verurteilt werden. Diese Sichtweise ist Konsens und wir tun, indem wir auf diesem Wege argumentieren, intuitiv das Richtige: wir sehen das Individuum im Kontext des sozialen Gefüges, in welchem es sich bewegt, wir beziehen das ganze System in unsere Betrachtung mit ein. Auch die Vorstellung, ein ganzes Rechtssystem könne selektiv eine bestimmte Tätergruppe kriminalisieren, ist folglich keineswegs neu, sei es durch erhöhte Anzeige- und Verdächtigungsbereitschaft oder – wie von Maud Kips angedacht – selektive Rechtspraxis. Ungewohnt ist nur, dies auch in Hinblick auf männliche Täterschaft anzuwenden.
Seit je her denken sich Menschen die Welt um sie herum in Kategorien wie Wahr oder Falsch, Gut oder Böse, Täter oder Opfer, Mann oder Frau. Jeweilige Zuschreibungen sind dabei eindeutig, und folgen einer dualistischen Denkweise, mit welcher der Mensch seine Vorstellungen von der Welt mit einer gewissen Ästhetik auskleidet. Es genügt seinem Bedürfnis nach einem einfachen, klar strukturierten Weltbild, in dem Ambivalenz wenig Platz findet. Eben diese Ästhetisierung finden wir insbesondere bei den Gewaltbildern, welche alltäglich von den Medien transportiert werden. Romane und Filme zeichnen Bilder von weiblicher Unschuld und männlichen Invasoren. Die Täterschaft der Männer ergibt sich dabei aus ihrer bloßen Boshaftigkeit und niederen Motiven wie Habgier und Machtstreben. Diese Bilder sind nicht wirklichkeitsgetreu, sie sind allenfalls ästhetisch, sie prägen jedoch nachhaltig unsere Vorstellungen von Gewalt. Dies berührt nun eine alte und immer wiederkehrende Frage: Inwieweit sind wir in der Lage, die Wirklichkeit empirisch so zu erfassen, wie sie sich wirklich darlegt und inwiefern laufen wir Gefahr, unsere Untersuchungsmethoden, Modelle und Systeme unbewusst und unbemerkt derart zu gestalten, dass sie lediglich unsere dualistische, stereotype Sicht auf die Dinge reproduzieren. Letzteres beinhaltet ebenso die Frage, wie unsere Methoden, Modelle und Systeme beschaffen sein müssen, um diesem Irrtum zu entgehen.
Wir können nach alledem zumindest eine einfache Schlussfolgerung ziehen. Wir gehen zunächst davon aus, dass Gewalt stets im Kontext des umgebenden sozialen Systems zu bewerten ist, was Verantwortung und Schuld des Einzelnen jedoch nicht entkräften soll. Sofern wir beobachten, dass eine bestimmte Gruppe signifikant häufiger als Täter in Erscheinung tritt als andere Gruppen, so ergeben sich dreierlei triviale Vermutungen. Entweder das soziale Gefüge enthält Bedingungen, welche Angehörigen dieser Gruppe eher Gewalt abnötigen als anderen oder aber unsere Methoden zur Erhebung dieser Gewalt sind mangelhaft und in einer Weise gestaltet, die Gewalt nur stereotyp sichtbar macht. Die schließlich dritte Variante ist, dass sowohl das eine als auch das andere zutrifft.
http://www.ssoar.info/ssoar/files/dgs/33-2006/4597.pdf
[2] Alexander Trost und Michael Buscher (1995): Systemische Arbeit mit gewaltbereiten Familien; In: Forum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie“ 1995/3, S. 22-48http://www.systemagazin.de/bibliothek/texte/trost_buscher_systemische_rbeit_mit_gewaltbereiten_familien.pdf
[3] Simone de Bauvoir: Das andere Geschlecht [4] Gewalt gegen Männer in Deutschland – Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland, Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendhttp://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/studie-gewalt-maenner-langfassung
[5] Wenn er nicht zurückschlägt, dann gilt er als Weichei – Hans-Joachim Lenz im Gespräch mit Jürgen König auf Deutschlandradiohttp://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1271120/
[6] Martin S. Fiebert: References Examining Assaults By Women On Their Spouses or Male Partners: An Annotaded Bibliography, Department of Psychology California State University, Long Beachhttp://www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm
[7] Peter Döge – Männer – die ewigen Gewalttäter?: Gewalt von und gegen Männer in Deutschland [8] Bastian Schwithal: Weibliche Gewalt in Partnerschaften: Eine synontologische Untersuchung [9] Bock, Michael (2001): Sachverständigengutachten „Gewaltschutzgesetz“- Anhörung beim Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages http://www.maennerbuero-trier.de/Gutachten.zip [10] Bock, Michael (2009): The Selective Perception of Domestic Violence. In: Telemach Serassis, Harald Kania, Hans-Jörg Albrecht (Hrsg.): Images of Crime III. – Representations of Crime and the Criminal. Reihe Kriminologische Forschungsberichte, Band 144 – S. 105-118, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg [11] Bock, Michael (2005): Männer als Opfer der Gewalt von Frauen. In: Psychosoziale und ethische Aspekte der Männergesundheit – S. 103-110, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Hrsg.), Wienhttp://www.bmask.gv.at/cms/site2/attachments/2/2/0/CH2203/CMS1218534759255/psych_u_eth_aspekte.pdf
[12] Bock, Michael (2003): Häusliche Gewalt – ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht. – Selektive Wahrnehmung führt zum Mythos männlicher Gewalt. In: Zeitschrift für Sicherheit und Kriminalität, 1/2003http://www.buergerimstaat.de/1_03/gewalt.htm
[13] Amendt, Gerhard (2005): Vätererfahrungen nach der Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner; Institut für geschlechter- und generationenforschung http://www.mann-als-opfer.com/downloads/vaeterberichtprofdramendt2005.pdf [14] Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht BMI BMJ (2006) S. 123 – 125http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/2_periodischer_sicherheitsbericht_langfassung_de.pdf?__blob=publicationFile
[15] Sidney Davenport (2011): Gründerin der Frauenhausbewegung schreibt erschütternde Biographiehttp://www.freitag.de/community/blogs/sidney-davenport/gruenderin-der-frauenhausbewegung-schreibt-erschuetternde-biographie
[16] Erin Pizzey (2011): This Way to the Revolution: An Autobiography [17] Ulrike Popp (2003) Das Ignorieren „weiblicher“ Gewalt als Strategie zur Aufrechterhaltung der sozialen Konstruktion von männlichen Tätern. In: Lamnek,Siegfried & Boatcá, Manuela (Hrsg.): Geschlecht – Gewalt – Gesellschaft. Leske & Budrich, Opladen.
[18] Maud Kips (1991): Strafrecht für Männer, Psychiatrie für Frauen. In: Kriminologisches Journal 1991, S. 125-134 [19] Council of Europe (2011) Convention on preventing and combating violence against women and domestic violencehttp://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/HTML/210.htm
Alles gut und schön,
aber wo bekommen Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfe?
Wie kriegt man einen Mann aus einer Beziehung mit einer psychopathischen gewalttätigen Furie heraus?
Wie kann das gehen, wenn dem Betroffenen sein ganzes Geld abgenommen wird und er nach der Arbeit nicht einmal mehr den Autoschlüssel bekommt, geschweige denn, die „Erlaubnis“, seine Verwandten zu besuchen?
Gibt es eine „Telefonseelsorge“ von Experten, die den Betroffenen regelmäßig anrufen können, damit er endlich mal „die Beine in die Hand nimmt“?
endlich die Wahrheit ….wie kann mann nur danken…frau wird lernen müssen…und mann selbstbewusster werden….. PRIMA weiter so ……..die Idioten in der Politik abwählen…Menschen wählen die die Wahrheit sagen….Piraten vor …weiter so Jungs und Mädchen…. !
Ich habe noch nie so viel von einem anderen Blog-Beitrag gelernt. Freude beim Lesen dieser heute.