Familienrecht – Erfahrungen aus der Praxis….

… darüber berichtet unser Mitglied Beate Kricheldorf

Offiziell verfolgt Genderpolitik das Ziel der „Gleichstellung“ von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dies macht Sinn, wenn man von einer Ungleichstellung ausgeht.

Die Genderpolitik der letzten Jahrzehnte ging wie selbstverständlich und ungeprüft davon aus, dass Jungen/Männer nach wie vor über erstrebenswerte Privilegien verfügten und der (weibliche) Kampf darauf gerichtet sein müsse, Männern diese Privilegien zu entziehen bzw. Frauen aus angeblich strukturellen Benachteiligungen zu befreien.

Frauenförderung und Frauenschutz scheinen ein so hehres Anliegen zu sein, dass es nicht mehr hinterfragt wird. Wer sich für (vermeintlich) Benachteiligte einsetzt, ist ein guter Mensch. Und wer will kein guter Mensch sein? So ist es erklärbar, dass auch viele Männer zu „Feministen“ mutierten oder zumindest feministische Forderungen ungeprüft und stumm abnicken.

Im Fazit heißt das, dass Genderpolitik oder auch Familienpolitik mit „Gleichstellung“ nichts zu tun haben, sondern reine Mädchen- und Frauenförderung sind. Obwohl dies jeder weiß, wird dies nicht in Frage gestellt oder auf Auswirkungen hin überprüft.

Bereiche, in denen Jungen/Männer benachteiligt sind oder solche Benachteiligungen durch einseitige Mädchen/Frauen-Förderung erzeugt wurden, werden einfach geleugnet oder tabuisiert; z.B. die Tatsache, dass Männer signifikant häufiger von Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit betroffen sind und häufiger Suizid begehen als Frauen.

Ein Bereich, in dem Männer fast schon routinemäßig Benachteiligungen und Diskriminierungen erfahren (mit den entsprechenden psychosozialen Folgen), ist das Familienrecht bzw. die familienrechtliche Praxis bei Trennung/Scheidung.

Wobei das Leid der Trennungskinder, die buchstäblich „zerrissen“ werden oder manipuliert und entfremdet werden mit all den furchtbaren Folgeschäden (Erlebens- und Verhaltensstörungen; mitunter lebenslange Identitäts- und Bindungsstörungen), hier ausnahmsweise mal zurückgestellt werden soll (damit keinesfalls verharmlost werden soll!). Es soll auch nicht um die Fälle gehen, in denen Eltern derart zerstritten sind, dass auch der kompetenteste oder „vernünftigste“ Familienrichter, Verfahrenspfleger (-beistand), Mediator usw. nichts ausrichten kann. Sondern es soll auf die Mehrzahl der ganz „normalen“ Trennungen /Scheidungen hingewiesen werden, bei denen die Betroffenen sehr schnell und oft unfreiwillig in die Maschinerie der scheidungsbegleitenden Professionen  (Familiengerichte, Jugendämter, Beratungsstellen, Gutachter) geraten und diesen dann ohnmächtig ausgeliefert sind.

Es ist kein Geheimnis und bedarf wohl keines Nachweises, dass es in dieser Maschinerie nur selten wirklich um „Kindeswohl“  oder um „Gerechtigkeit“ geht, sondern vielmehr um uneingeschränkte  Mütterparteilichkeit. Mit dieser Parteilichkeit werden Konflikte verschärft statt abgemildert und eskalieren oft über Jahre hinweg. Zudem ist unkritische Mütterparteilichkeit insofern problematisch, dass bei strittigen Trennungen/Scheidungen  sehr oft oder sogar überwiegend Mütter die „Übeltäterinnen“ sind und Übeltaten eben Übel anrichten, wenn sie nicht unterbunden oder sogar unterstützt werden.

So hat es in der Regel keinerlei Konsequenzen, wenn eine Mutter mit dem Kind/den Kindern einfach wegzieht (ohne Absprache mit dem mitsorgeberechtigten Vater und oft hunderte von Kilometern entfernt), obwohl die psychosozialen  Folgeschäden für das Kind und auch den Vater klar erkennbar sind.

Oder Mütter boykottieren/vereiteln den Umgang zwischen Vater und Kind ohne mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen zu müssen. Selbst Familienrichter resignieren vor mütterlichem Machtmissbrauch oder zucken nur mit den Schultern, wenn eine Mutter sich über eine Umgangsvereinbarung oder einen Gerichtsbeschluss zum Umgang hinwegsetzt („Wenn die Mutter nicht will, ist nichts zu machen“). Obwohl den Vätern (oftmals abrupt) jedes Familienleben geraubt wird, vor allem der Umgang mit ihren Kindern, werden sie bis zum Existenzminimum mit Unterhaltsforderungen überschüttet.

Wenn die „normalen“ Methoden der mütterlichen Umgangsvereitelung (Termine/Vereinbarungen nicht einhalten) nicht wirken, haben Mütter oft keinerlei Skrupel, härtere Geschütze aufzufahren: z.B. den Vater wegen Gewalttätigkeit oder Verdachts des sexuellen Missbrauchs an dem gemeinsamen Kind anzuzeigen. Oder das Kind wird so manipuliert, dass es den Vater ablehnt und nicht mehr sehen „will“.

Wenn eine Mutter jede Kommunikation und Kooperation mit dem Vater ablehnt, kann sie damit rechnen, dass ein Gutachter oder Familienrichter die gemeinsame elterliche Sorge für nicht  praktikabel hält und ihr als sog. betreuendem Elternteil die Alleinsorge übertragen wird. D.h. aufgrund sozialer Inkompetenz der Mutter wird dem Vater das Sorgerecht entzogen.

Angesichts solcher existentieller Verluste (Kindesentziehung, Sorgerechtsentzug, Unterhaltsforderungen) geraten viele Männer an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit und werden krank oder arbeitsunfähig.

Wenn Kinder in solchen Situationen Verhaltensauffälligkeiten entwickeln, werden z.B. von Jugendamtsmitarbeiterinnen oder anderen Beraterinnen mütterliche Anteile daran in der Regel nicht in Erwägung gezogen. Sondern daran kann nur der (abwesende, getrennt lebende) Vater schuld sein. Wenn dieser nicht aufgibt und sich z.B. gegen Umgangsvereitelung wehrt, wird er als „Stalker“ oder „Querulant“ bezeichnet. Dann wird die Aussetzung des Umgangs empfohlen, damit endlich „Ruhe einkehrt“.

In familienpsychologischen Gutachten oder in Jugendamtsberichten wird oft als größte Todsünde gewertet, wenn ein Vater „schlecht über die Mutter redet“, indem er ihr z.B. mangelnde Bindungstoleranz vorhält. Wenn ein Vater Skepsis gegenüber einem Berater oder Gutachter äußert, weil dieser (oder diese) nicht das Kindeswohl oder die Elternebene im Blick hat, sondern auf der Paarebene unverhohlen Partei für die Mutter ergreift, muss er mit geballter oder subtiler Rache rechnen.

Die zweite Todsünde ist also, einen „Sachverständigen“ zu kritisieren. Das schlägt sich dann im Gutachten nieder. Da heißt es dann, dass Herr XY „unkooperativ“ oder „emotional nicht schwingungsfähig“ sei oder Anzeichen einer „narzisstischen Persönlichkeitsstörung“ zeige. Die falschen Verdächtigungen und Strafanzeigen der Mutter seien nur aus „Besorgnis“ erfolgt und er sei ein Weichei, wenn er damit nicht „souverän umgehen“ könne. Kurzum: Ein Mensch, der nicht stoische Ruhe bewahrt, wenn er des sexuellen Missbrauchs am eigenen Kind bezichtigt wird oder der sich nicht bedingungslos den Wünschen/Bedürfnissen einer Frau (Mutter) oder einer Sachverständigen unterwirft, sondern auch eigene Wünsche/Bedürfnisse vorträgt oder auf die Rechte seiner Kinder hinweist, ist ein schlechter Vater, der mit Umgangsausschluss oder „begleitetem Umgang“ zu bestrafen ist.

Angesichts solcher eklatanten Missstände und Schieflagen  – von denen im übrigen nicht nur Väter betroffen sind, sondern auch Großeltern; vereinzelt auch Mütter, wenn sie der sog. getrennt lebende Elternteil sind – ist es m.E. kein Wunder, wenn diese Männer je nach Temperament entweder auf die Barrikaden gehen oder krank werden: z.B. in Depressionen verfallen, alkoholkrank werden und letztlich sogar arbeitsunfähig werden.

Hinzu kommt auch noch, dass diese Männer nicht nur ihre Kinder verlieren (oder in entwürdigender Weise um den Umgang mit diesen kämpfen müssen) und gesundheitlich und finanziell ruiniert werden, sondern in der breiten Öffentlichkeit auf keinerlei Empathie stoßen. Was muss ein derart bebeutelter Mann empfinden, wenn seine Probleme mit „Na und? Ist doch nicht so schlimm!“ kommentiert werden und er ansonsten überall nur die feministischen Klagelieder wie „Mehr Frauen in Chefetagen!“ oder „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“ zu hören bekommt?

Aus eigener Erfahrung mit Trennungsfamilien (Mediation, Erarbeiten von lösungsorientierten Elternvereinbarungen) kann ich sagen, dass es überwiegend Mütter sind, die die Mediation einfach abbrechen, wenn sie den Eindruck haben, dass man sich nicht – wie gewohnt – auf „ihre Seite schlägt“, sondern auch Kompromisse erwartet.

Und die betroffenen Männer/Väter leiden vor allem an der empfundenen Ohnmacht.

Letztlich haben verfehlte Gender- und Familienpolitik (im Sinn von einseitiger Frauenförderung) und verfehlte familienrechtliche Praxis  (im Sinn von einseitiger Mütterparteilichkeit) nicht nur fatale psychosoziale Folgen für Männer, sondern auch für Frauen und Kinder.

Über die Ursachen des „Zerfalls der Familie“ oder geringer Geburtenraten gibt es viele Spekulationen, was an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden soll.

Zumindest kommt ein Gedanke in dieser Diskussion m.E. regelmäßig zu kurz. Nämlich dass junge Männer sich zunehmend verweigern werden, sich auf Familie einzulassen und Kinder in die Welt zu setzen. Denn angesichts der katastrophalen Folgen für Männer im Fall einer Trennung oder Scheidung (was heutzutage keine Ausnahme mehr darstellt) wäre dies eine verständliche Entscheidung.

Es ist m.E. verfehlte Familienpolitik, wenn Vereine wie der VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) staatlich unterstützt und gefördert werden; unlängst sogar die Vorsitzende das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam. Denn diese Vereine sind keineswegs Anlaufstellen für unverschuldet in Not geratende oder „verstoßene“ Frauen, die plötzlich mit Kind und ohne Berufsausbildung allein dastehen. Sondern in diesen Vereinen werden Ratschläge ausgetauscht, wie der weibliche Lebensentwurf der „Einelternfamilie“ am besten realisiert werden kann. D.h. hier werden Frauenwünsche (als „Alleinerziehende“ alle Rechte am Kind zu haben, aber dennoch finanziert werden zu wollen) so hoch gehängt, dass sie sogar auf Kosten der Kinder gehen.

Die familienrechtliche Praxis sieht nach meiner Erfahrung so aus, dass  Familienrichter (innen) gern einfache Denkgewohnheiten umsetzen (wie „Kind gehört zur Mutter“ oder „Wenn die Mutter nicht will, ist nichts zu machen“ oder „Vater soll zahlen, damit es der Mutter gut geht“ oder „Ruhe einkehren lassen/Kontaktabbruch ist das beste für das Kind“ oder „Kindeswillen zählt nur, wenn er dem eigenen Willen entspricht“).

In strittigen Fällen wird die Verantwortung gern an „Sachverständige“ (Gutachter oder Jugendamt) delegiert. Diese Gutachten oder Berichte (die leider sehr oft haarsträubend unqualifiziert sind) , werden dann als „vollumfänglich überzeugend“ bezeichnet und zur Beschlussfassung herangezogen. Wer wagt, ein vom Gericht bestelltes Sachverständigengutachten in Frage zu stellen oder zu kritisieren, wird gar nicht mehr gehört: als Beistand nicht zugelassen oder die Einlassungen als „unzulässig“ oder „unbeachtlich“ erklärt.

Im Fazit heißt das für mich, dass derart verordnetes Unrecht nur zu Krankheit oder Leistungsversagen führen kann.

17 Gedanken zu „Familienrecht – Erfahrungen aus der Praxis….“

  1. Ich finde eigentlich man sollte das nicht zu sehr verallgemeinern. Ich denke zwar auch, dass das Familienrecht oder viel eher die Familiengerichte, oft die Mutter bevorzugt. Aber auf der anderen Seite wollen viele Väter nicht so viel Umgang mit ihren Kindern, wie Mütter. Das ist einfach ein Durchschnittswert, eine Realität und darf bei solchen Überlegungen nicht vergessen werden.

  2. Nachtrag zu oben:
    Ich danke Frau Beate Kricheldorf sehr für ihre Worte. Für jemanden mit meiner Erfahrung tut es gut, nicht immer nur über der Diskriminierung von Frauen – die es mit Sicherheit gibt – sondern eben auch über die Diskriminierung von Männern – die es eben auch gibt – zu lesen. Es ist völlig falsch, das gegeneinander auszuspielen, nach dem Motto: Solange es Diskriminierung von Frauen gibt ist die Diskriminierung von Männern nur konsequent und gerecht. Dabei werden nämlich zwei entscheidende Punkte übersehen: 1. Die Diskriminierung von Frauen wird dadurch nicht weniger, wenn auch Männer diskriminiert werden. 2. Die Diskriminierung bezieht sich auf alle Männer, eben auch die Männer, die sich um die Kinder kümmern (wenn frau sie läßt) und die ihre Frau im Beruf unterstützen, und nicht nur auf die Egoisten und die Verantwortungslosen unter den Männern. Für die habe ich ebensowenig Verständnis wie für Frauen, die sich verhalten wie meine Frau.
    Zu guter letzt danke ich den vielen Frauen und Müttern – auch alleinerziehenden – aus meinem persönlichen Umfeld dafür, das sie mich wissen lassen, dass nicht alle Frauen Männer auf die Rolle als Erzeuger und Versorger reduzieren und mir darurch viel Lebensmut geben, den ich gerade so dringend brauche.

  3. Ich bin Vater zweier Töchter (4 und 6 Jahre alt). Ich habe nach der Geburt meiner zweiten Tochter 12 Monate Elternzeit genommen und auch danach nur Teilzeit gearbeitet, damit ich mich um die Kinder kümmern konnte, während meine Frau ihre Doktorarbeit geschrieben hat. Die Finanzierung der Familie hatte ich allein zu tragen. Den Haushalt und die Kinderbetreuung haben wir halb halb aufgeteilt. Nachts bin immer ich aufgestanden, wenn die Kinder mal wieder nicht schlafen konnten oder wollten (meine Frau hatte einen tiefen Schlaf). Um alles unter einen Hut zu bringen, musste ich oft auch Nachts arbeiten. Ich hatte nicht nur eine Doppelbelastung, sondern sogar eine Dreifachbelastung, da zu Geldverdienen und Haushalt und Kinderbetreuung hinzu kam, dass meine Frau Hilfe bei der Doktorarbeit brauchte, da sie Deutsch nicht so gut beherrschte (sie ist Chilenin). Nachdem sie dann nach 8 Jahren Ehe endlich selbst Geld verdient hat, hat sie mich aus der Wohnung geworfen (Mit der Drohung: „Was glaubst Du wohl, wem die Polizei glauben wird, Dir oder mir?“). Alle Frauen die die Diskriminierung von Männern leugnen wollen kann ich jetzt nur Fragen: Warum darf ich meine Kinder jetzt nicht mehr sehen? Unterhalt muss ich natürlich zahlen, und das mache ich auch. Allerdings ist es der Mutter zu wenig. Ich werde von ihr erpresst, aber ich kann ihr nicht zahlen, was sie verlangt. Sie selbst ist inzwischen Professorin für Familienrecht und verdient sehr gut. Liebe Frauen, die ihr die Diskrimminierung von Männern leugnen wollt, denkt ihr jetzt, dass das alles nur gelogen ist? Wenn das so sein sollte, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass ihr nicht nur die Diskriminierung leugnet, sondern dass ihr sie duldet oder euch sogar aktiv daran beteiligt. Es kommt eben oft vor, dass man nur hören bzw. lesen will, was einem ins Weltbild passt. Bis zur Trennung war ich immer ein glühender Verfechter der Emanzipation der Frau, deshalb habe ich meine Frau auch so unterstützt. Unter diesen Umständen schmerzt es jetzt um so mehr, dass ich mir auch noch anhören muss, dass ich das aus irgend einem Grund ja wohl verdient haben muss. Ich finde es gut und richtig wenn Frauen vor schlechten Männern geschützt werden. Aber wer schützt mich – und die Kinder! – bitte schön vor einer solchen Frau? Keine Frau wird gesetzlich!!! dazu gezwungen, sich für Kinder oder Beruf zu entscheiden. Meine Frau hat jetzt sogar beides zusammen, da ihr Gehalt plus dem Unterhalt locker für ein Kindermädchen reicht. Das Einkommen der Mutter spielt ja bei der Bemessung des Kinderunterhalts keine Rolle, da sie sich ja um die Kinder „kümmert“. Ich dagegen werde auf die Rolle als Versorger reduziert und per Gesetz und Gericht festgelegt!! Aus finanziellen Gründen ist für mich auch nicht mehr an die Gründung einer neuen Familie zu denken. Aber das Schlimmste ist, dass meine Kinder darunter leiden, dass sie ihren Vater nicht mehr sehen dürfen. Liebe Grüße an alle VerleugnerInnen der Männerdiskriminierung

  4. Frau Kricheldorf hat leider absolut recht, genau das habe ich erlebt. Ichhabe auch eine Anzeige nach dem Gewaltschutgesetz bekommen, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde, hatte ich danach keine Chance, beim Jugendamt, Gerichten und Psychologen.
    Seit 5 jahren kämpfe ich um Umgang mit meiner Tochter, aber man ist erreicht, dad sie mich angeblich nicht mehr sehen will und man konnte endlich die Entscheidungsverantwortung dem überfordertem Kind zuschieben. Immer wieder wird Aussetzung des Umganges befristet für ein Jahr entschieden, wenn das Kind den Umgang mit dem Vater nicht will.
    welch Armutszeugnis aller Proffessionen. Wann kommt endlich Hilfe für unsere vaterverlassenen Kinder?

  5. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider muss ich Ihnen (als Frau) widersprechen. Es ist leider in der Vielzahl der Fälle so, dass bei Trennungen/Scheidungen die Rechtslage der Frau die Macht erteilt, ihr Kind vaterlos aufwachsen zu lassen – ohne das Kindeswohl berücksichtigen zu müssen. Sicher gibt es schlechte Väter, so wie auch die Mutter nicht per se eine gute Mutter ist. Die Medaille hat zwei Seiten und wir verallgemeinern keineswegs, auch wenn es in Ihrem Fall vielleicht so aussieht. Die Realität sieht im Familienrecht eine legale Vaterentsorgung eher vor, als eine Mutterentsorgung. Eine Frau kann entscheiden, ob der Mann Vater sein darf oder nicht. Der Vaterschaftstest braucht die Zustimmung der Mutter. Ist das gerecht? Es ist im höchsten Grade unfair – auch dem Kind gegenüber.
    Wir wollen Tatsache öffentlich machen, dass Kinder ohne Väter leben müssen, wenn es die Mutter so entscheidet – für sich! Kinder benötigen zum gesunden Aufwachsen beide Eltern.
    Und die Entsorgung eines Elternteils muss juristische Konsequenzen haben, so wie es in vielen Ländern mittlerweile Straftatbestand ist. Eine 100%ige Gerechtigkeit wird es niemals geben, da persönliche schmerzhafte Erfahrungen eine objektive Beurteilung nicht zulassen.

  6. Ich halte es für mehr als gefährlich, einen Elternteil zu diffamieren und den Eindruck erwecken zu lassen, dass die Schuld in der Entscheidung von Gerichten und Jugendamtmitarbeitern bei der Mutter liegen soll. Ist es nicht vielmehr so, dass bei genauerer Betrachtung womöglich unverschuldet die Mutter alleinerziehend geworden ist, weil z.B. der Lebenspartner sie betrogen hat, sie ständig gestritten und wertgemindert haben, sie bedroht und geschlagen hat, sie unterdrücken wollte oder weil schlichtweg keine Liebe mehr vorhanden ist – von beiden oder von einer der beiden und für das Kind und alle Beteiligten deshalb gerade die Lösung eine Trennung ist.
    Deshalb ist doch ein vernünftiges Leben und eine kompetente Erziehung möglich und erstrebenswert. Es ist doch aber noch heute so, dass bei jeder Bewerbung von Frauen im Kopf des Personalentscheiders die Frage ist, hat die Frau Kinder und wie oft sind diese womöglich krank. Auf jeden Fall ist nachweislich, dass Männer grundsätzlich nicht mit der Thematik konfrontiert werden und selbstverständlich dies kein Kriterium für einen eigenen Lebensunterhalt ist, den man erarbeitet ist.

    Und ganz am Rande: Wenn in der Mediation wichtige kritische Themen zur Umgangsqualität oder zu Umgangs-Nichteinhaltungen thematisiert werden, um den väterlichen Teil auch zum Kompromiss zu bewegen und dieser nicht das Argument sondern nur den „Angriff“ aus seiner Sicht sieht und nicht den Fokus auf Kind und patriarchisch veranlagt ist, dann sind doch die Grundlagen einer Mediation nicht gegeben. Also sollten doch wohl Gründe solcher Entscheidungen von Müttern wie Vätern gleichermaßen betrachtet werden. Also ich wünsche mir hier nicht eine Verallgemeinerung und die Mehrheit der Frauen als Basis einer Feststellung herabzuwürdigen.

    Denn immer noch ist eines klar: Die beste Sicherstellung der Entwicklung eines Kindes beginnt bereits im Bauch der Mutter. Nur wenn ich mich gesund ernähre, nur wenn ich in den ersten Monaten mein Kind stille, gebe ich ihr das mit, was kein Glas leisten kann. Erst dann können beide Elternteile als Gleich angesehen werden.

  7. Genau so wie Beate Kricheldorf es hier beschreibt, erlebe auch ich das „Alltagsgeschäft“ der deutschen Familienrechtsprechung in meiner Praxis als systemischer Berater. Da Familienverfahren nicht öffentlich sind, erfährt die Öffentlichlichkeit zudem nur mittelbar von den gruseligen Verhältnissen. Besserung würde erreicht mit
    1. Einführung des Wechselmodels als Regelfall, wenn getrennte Eltern sich über den Umgang mit den Kindern nicht einigen können (wie in Kanada, Australien, Frankreich, Belgien u.a.).
    2. Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorgepflicht als Regelfall ab Vaterschaftsfeststellung und -anerkennung (wie vom EuGH angemahnt).
    3. Abschaffung der autonomen Frauenhäuser und Aufbau von offenen und professionell geführten Konfliktbearbeitungszentren mit vorübergehender Wohnmöglichkeit für Täterinnen und Täter (wer schlägt muß gehen).

  8. Eine Klitzekleinigkeit hat Frau Krichelsdorf bei der Beschreibung des „Gesamtablaufs“ leider vergessen: Das deutsche Gewaltschutzgesetz! Dieses Gesetz kehrt die Unschuldsvermutung gegen Männer faktisch um. Von Frauen wird dies gerne genutzt, um mit einem „Erstschlag“ die gemeinsamen Kinder zu erbeuten. Ehe sich der Mann von diesen Schwindeleien und der kausalen Rechtskette erholt/gesammelt hat, sind die Kinder nach dem „Kontinuitätsprinzip“ in Sachen Alltagssorge der Mutter zugeordnet. Das wieder zu revidieren ist schier unmöglich und degradiert den Mann, unter Verweis auf die „herrschende Meinung“, zum alleinig Barunterhaltspflichtigen. Die Barunterhaltspflicht des Vaters wird vom Familiengericht zementiert, in dem eine Betreuungsverteilung von 50/50 mit Händen und Füßen verhindert wird. Selbst 49/51% ändern nix an der Barunterhaltspflicht, obwohl ja „Unterhaltspflicht“ besteht und die Barunterhaltspflicht ein Ersatz für nicht gewährte Betreuung darstellt. Egal. Der Richter verhindert Umgang im Sinne des Kindeswohls, damit die Kindesmutter den vollen Kindesunterhalt abgreifen kann. Damit wirkt ein Familiengericht direkt dem Kindeswohl entgegen, indem soziale und familiäre Bindungen zerstört werden. Aus familiären Bindungen werden Rechtsgefüge und Vertragskonstellation, bei denen der Zusammenhang zwischen Rechten und Pflichten (Umgang u. Unterhalt) entkoppelt werden. In der Wirtschaft wäre soetwas schlicht sittenwidrig und würde zur Nichtigkeit des Vertrages führen. Im Familienrecht ist das Alltag und gängige Praxis.

    Letzten Dienstag trötete ein Sprecher des Frauenministeriums in der ARD-Tagesschau, dass es in Deutschland, lt. OECD-Studie, ideale Voraussetzungen für Familien gäbe, aber trotzdem die Geburtenrate nicht ansteigt. Der Mann hat über alles „nachgedacht“, aber das kinder-/väterfeindliche Familienrecht hat er nicht erwähnt. Für mich liegen genau da die Wurzeln und es besteht seitens der „herrschenden Meinung“ keinerlei Interesse, daran auch nur im Ansatz etwas zu ändern. Schön wäre es, wenn alle vaterlosen Kinder sich mal in Berlin vor dem Kanzleramt zum stillen Protest versammeln würden. Ich glaube, die halbe Republik wäre dort.

    Man muss sich mittlerweile schämen in diesem mittelalterlichen Land zu wohnen!

  9. Sehr geehrte Frau Krichelsdorf, was Sie hier so detailliert beschreiben, ist ein Normalzustand an deutschen Gerichten und Jugendämtern. Kurzdurchlauf: Kind gehört zur Mutter / Vater stört, muss weg u. zahlen / Welt in Ordnung

    Genauso nach diesem Schema läuft das in den kruden Hirnen der dem Kindeswohl Dienenden seit Jahrzehnten ab. Sie sind aber nicht allein mit Ihrer Feststellung, auch Herr Pagels hat zu dieser Thematik bereits vor 9 Jahren eine sehr interessante Dissertation geschrieben: http://www.herbert-pagels.de/ . Er geht sogar noch einen Schritt weiter und vermerkt auf Seite 348 sinngemäß „…. Deutschland mittlerweile väterfeindlicher, als ausländerfeindlich ist!“

    Ich habe die PDF (17 MB) vor wenigen Tagen noch geladen, aber der Link zur Uni ist nun verwaist. Hier aber ist noch etwas zu lesen: http://www.pappa.com/studie/prev.htm

  10. Um diese wirklich ausgezeichnete Beschreibung der Missstände in diesem Land in aller Kürze zusammenzufassen:

    Deutschland ist längst auf dem besten Weg, eine geschlechtsrassistische Diktatur der feministischen IdeologInnen zu werden.

  11. Mein Dank an Beate Kricheldorf für diesen schonungslosen Artikel, der Zustände beschreibt, die ich in diesem Land -vor meiner Erfahrung als Vater- nicht für möglich gehalten hätte.

    Es ist ein Skandal erster (Un)Güte und er passiert täglich 400-mal.

  12. Sehr geehrte Frau Krichelsdorf,
    danke für diesen Ártikel. Er entspricht der Wahrheit, die aber von der „derzeit herrschenden Meinung“ ignoriert wird. Ich hoffe, nicht mehr allzu lange. Ich habe gerade einen Brief an einen trennungskinder-machenden Richter in Arbeit. Diesen Artikel hänge ich noch hinten dran. (Den Auspruch „herrschende Meinung“ habe ich von einem Richter, danach wird offensichtlich geurteilt und nicht zum Wohle des Kindes.)

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