Gerne veröffentlichen wir die „Frankfurter Erklärung“ von Prof. Günter Buchholz. Diese Erklärung können/sollten Sie mitzeichnen, sie bezieht sich insbesondere auf den Mißbrauch des Wortes „Gleichstellung“ in der Politik und in den Medien:
Im öffentlichen Diskurs werden die beiden Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ gerne verwechselt. Beides, so die häufige Annahme, sei dasselbe. Infolge dieses Irrtums wird oft und gerne auf das Grundgesetz verwiesen, welches angeblich die „Gleichstellung der Geschlechter“ festschreibe. Tatsächlich ist im Grundgesetz an keiner Stelle von sogenannter „Gleichstellung“ die Rede. (Unsere Vermutung ist: Gleichstellung ist eine bewußt(?) falsche Übersetzung von „egalite des sexes„, bzw. „gender equality“ für die deutsche Fassung des Amsterdamer Vertrages). Vielmehr stellt das Grundgesetz die Gleichberechtigung fest und fordert die Durchsetzung dieser Gleichberechtigung, jedoch nicht die Gleichstellung. Gleichberechtigung bedeutet Gleichheit vor dem Recht und rechtliche Chancen- und Zugangsgleichheit. Hier das Grundgesetz im Wortlaut:
Artikel 33, Abs. 1 – 3 Grundgesetz lauten:
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Es folgt im Einzelnen der Hintergrund für die Frankfurter Erklärung:
Zur Gleichberechtigung
„Gleichberechtigung öffnet für alle handelnden Subjekte einen Möglichkeitsraum ohne Diskriminierungen, in den sie eintreten und in dem sie nach gleichen Regeln handeln können – oder auch nicht. Aber sie garantiert nicht, das all die individuell anstrebten Ziele auf diesem Wege tatsächlich erreicht werden: Ein Scheitern ist also nicht ausgeschlossen. Ebenso wenig wird damit vorgegeben, wie das Ende des Weges aussehen soll. Gleichberechtigung enthält keine Norm des Sollens im Hinblick auf Ergebnisse. Eine Ergebnisgleichheit, auf die Gleichstellung jedoch abzielt, ist nicht Teil dieser Norm (des Grundgesetzes). Über Ergebnisse entscheiden allein die jeweiligen Prozesse – des Studiums, der Bewerbung, der Arbeit usw. In diesen müssen die Individuen sich entfalten, sich bewähren und sich durchsetzen, und daraus entwickeln sich die jeweiligen Ergebnisse.
Anders gesagt: Eine Tür ist offen oder sie ist es nicht. Wenn sie offen ist, dann ist es allerdings die Sache der einzelnen Personen, hindurch zu gehen und sich damit ebenso wie andere Menschen und ohne Erfolgsgarantie auf diesen, unter Umständen fordernden und anstrengenden Weg voller Ungewissheiten zu machen, oder dies eben nicht zu tun und eine andere Option zu wählen. Diese Entscheidungen sind Ausdruck individueller Präferenzen, und in einer freien Gesellschaft, die die Individuen nicht bevormundet, sind diese Entscheidungen letztgültig und zu respektieren. Eine normative Begründung dafür, hier eingreifen zu dürfen und zu sollen, existiert nicht. Genau dies aber maßt sich die Gleichstellungspolitik an.“ http://cuncti.net/streitbar/175-von-der-frauenemanzipation-zur-frauenprivilegierung
Zur Gleichstellung
Gleichstellungspolitik ist – im Hinblick auf das Berufsleben – eine Lobby- und Klientelpolitik für einen sehr kleinen Kreis von Frauen aus oberen sozialen Schichten, denn nur für sie sind Führungspositionen überhaupt in Reichweite. Sie wollen – nur wegen ihres Geschlechts – unter Verletzung des Leistungsprinzips, außerhalb des Wettbewerbs und unter Inkaufnahme der Diskriminierung von konkurrierenden Männern in berufliche und gesellschaftliche Positionen gelangen, die sie mangels hinreichender Qualifikation im Wettbewerb nicht erreichen könnten. Diese Art der Auslegung führt dann leicht zu einer (gewollten?) Gleichschaltung von Politik und Medien.
Unbeachtet bleiben die Interessen der großen Mehrheit der Frauen, für die nicht die Perspektive einer beruflichen Karriere von Bedeutung ist, sondern deren Lebensperspektive von der Lohnhöhe, der Stabilität des Arbeitsverhältnisses, den Sozialleistungen und Transferzahlungen, der Kinderbetreuung und ihren Altersrenten usw. abhängig ist. Es sind dies Lebensperspektiven, die sie mit den Männern in derselben sozialen Lage weitestgehend teilen. Es ist die soziale Lage und nicht, wie vom Feminismus immer wieder behauptet, die Geschlechtszugehörigkeit, die das dominante Merkmal der gesellschaftlichen Analyse darstellt.
Alle Menschen begegnen im Arbeitsleben überall und fortwährend dem Leistungsprinzip, dem sie sich nicht entziehen können. Für dieses Prinzip gibt es im Unterschied zum Proporzprinzip eine vernünftige Begründung, selbst und gerade dann, wenn in der gesellschaftlichen Praxis anders verfahren werden sollte.
Daher ist es ungerecht, wenn eine kleine Gruppe von Frauen für sich eine Karrieregarantie, ein Recht auf beruflichen Erfolg, einfordert, indem sie dies mit nichts weiter als ihrer Geschlechtszugehörigkeit begründet, ohne sich den üblichen Bewährungsverfahren zu stellen.
Weiterlesen – und Unterstützen! – durch Mitzeichnen: