Frauenquote Teil 1 – Koalitionsvertrag

Teil 2 – Quote und Solardach
Teil 3 – Koalitionsvertrag

Kompendium: kritische Argumente gegen die Frauenquote

Die „Quote“, die nach dem Willen fast aller Parteien, aber auch der Organe der UN und der EU in vielen gesellschaftlichen Bereichen eingeführt werden soll, ist ein Projekt der Gleichstellungspolitik. Sie gilt bei vielen Befürwortern als ein de jure einklagbares Menschenrecht, Frauen gleiche Teilhabe am beruflichen Leben zu garantieren und dies im Namen aller Frauen durchzuführen.
(Näheres zu den entsprechenden Vorhaben der großen Koalition findet sich auf den Seiten  102 und 103 des Koalitionsvertrages der Großen Koalition. Im Anhang dokumentiert).

Kritiker der „Quote“ führen Gegenargumente an, die bedenkenswert sind, wenn man vermeiden will, dass mit der „Quote“ ein gesellschaftliches Ungleichgewicht entsteht und die Basis einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung erodiert.
Der DAV steht selbstverständlich bedingungslos für den Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz die gleichen Rechte haben, und dass Frauen keinerlei Einschränkungen haben dürfen, ihre eigenen Lebensvorstellungen auch umsetzen zu können.
Die Kritiker führen insbesondere an, dass die „Quote“ leistungsfeindlich und deshalb ungerecht sei, da sie

  • bei der Einstellung das Kriterium biologisches Geschlecht über das der Leistung stelle
  • die Männer im Gegenzug diskriminiere, weil diese unabhängig von der individuellen Leistung Frauen den Vortritt lassen müssen
  • aber auch alle Frauen diskriminiere, da die Quote impliziert, Frauen schaffen es nicht, ohne fremde Hilfe beruflichen Erfolg zu erzielen
  • Frauen in einer passiven Opferrolle zementieren

Weiter wird angemerkt:

  • Es sei zu befürchten, Quotenfrauen hätten bei Ihren Kollegen und Kolleginnen einen schweren Stand, weil sie mit den Malus der  ‚Quotenfrau‘ hinnehmen werden
  • Viele hochqualifizierte Frauen hätten ein anderes Lebensmodell und seien nicht bereit, sich und ihr Leben auf einen  Hochleistungsberuf zu reduzieren. Insofern würde mit einer Zwangsmaßnahme versucht, gesellschaftliche Gleichheit zu schaffen auch dort, wo individuell diese Gleichheit nicht gewünscht wird.
  • Es komme sehr auf den Zeitrahmen an, in dem eine solche „Quote“ realisiert werden soll. Realisiert man das enge Zeitkorsett, das ehrgeizige Politiker vorgeben, führt das nach Meinung der Kritiker zu erheblichen Qualitäts- und Produktivitätsverlusten in Wissenschaft und Wirtschaft. Bei einem größeren Zeitrahmen erübrigt sich eine gesetzliche „Quote“ jedoch, weil qualifizierte Frauen dann ohnehin diese Positionen erreicht haben werden
  • Die Behauptung, Unternehmen mit hohem Frauenanteil in der Führung seien erfolgreicher, erweist sich bei näherer Prüfung als ein Mythos. Wäre es so,  würde der Markt auch ohne Zwangsmaßnahme reagieren
  • Letztlich wird geltend gemacht, dass die „Quote“ nur einer verschwindend geringen Minderheit von Frauen nützt, die übergroße Mehrheit aber von solchen Quotierungen ausgeschlossen bleibt

Neben anderen juristischen Bedenken kommen auch von Seiten der Ordnungspolitiker erhebliche Einwände. Denn zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehört das Recht eines jeden Unternehmens, die Personalentscheidungen unbeeinflusst von staatlichen Vorgaben zu fällen. Diese Einwände sind gewichtig.

Ergebnisoffen wird das Für und Wider der Einführung einer „Quote“ weder von der Politik, noch von entscheidungsnahen Gruppen der Gesellschaft und Wissenschaft erörtert. Zwar werden von der öffentlichen Hand Fördergelder für Untersuchungen und Aktionen (z.B. dem Auftritt des Juristinnenbundes auf Hauptversammlungen) zur Verfügung gestellt, dies aber nur für solche Einrichtungen und Personen, die sich von vornherein als Vertreter der Frauenquote  ausweisen. Ein kritischer Blick auf die Frage der Frauenquote  ist nicht nur nicht erwünscht und wird mit fragwürdigen Eingriffen in das Marktgeschehen verhindert. Ebenso wenig erwünscht scheint die Auseinandersetzung mit den wenig positiven Erfahrungen der Einführung einer Quote, die etwa Norwegen gemacht hat.

Vor allem werden die Betroffenen, also die eigentlichen Experten, nicht gehört, die viel zu dem Thema und seinen wahrscheinlichen – und womöglich dramatischen – Auswirkungen zu sagen hätten. Dass diese sich nicht von sich aus zu Wort melden, hat auch damit zu tun, dass ein solches Infragestellen als politisch inkorrekt angesehen würde. So beugt man sich lieber dem Druck des öffentlichen Mainstream und hofft, dass im Laufe des geplanten Gesetzgebungsverfahrens manches gegenüber den Vorhaben der Großen Koalition noch abgemildert wird.

Alle ernst zu nehmenden Kritiker der Frauenquote unterstellen Frauen keineswegs, dass diese nicht die Ausbildung, Fähigkeiten und Kompetenzen haben, Führungsaufgaben in der Wirtschaft optimal wahrzunehmen. Tatsächlich besetzen ja immer mehr hoch qualifizierte Frauen erfolgreich Führungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft.
In vielen Bereichen muss man von einer erfreulichen, rasanten Entwicklung sprechen.  Die Befürworter einer „Quote“ hingegen nutzen planwirtschaftliche Methoden, um die freie und soziale Marktwirtschaft partiell außer Kraft zu setzen und opfern dabei die wesentliche Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft: die Unantastbarkeit der persönlichen Freiheit.

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuell_und_nuetzlich/dav_2014-02-18_frauenquote.html


Anhang:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Koalition von CDU/CSU und SPD 2013 – S. 102/ 103

Frauenquote/Gleichstellung im Erwerbsleben

Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb
werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und
Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen.
Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu
besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Wir werden eine Regelung
erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.
Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode
des Deutschen Bundestages erreicht werden und dürfen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden.
Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben.