Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur

Am 07.03.2012 veröffentlichte ZeitOnline ein Interview mit dem Autor einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung. Daraufhin schrieben wir an die Redakteurin (Auszug):

( …) mit Interesse haben wir Ihr Interview mit Hinrich Rosenbrock gelesen. Wir sind äußerst irritiert, dass AGENS e.V. darin völlig unbegründet in die Nähe einer rechtsextremistischen Organisation gerückt wird.  AGENS, wie andere Organisationen, die sich gegen Diskriminierung unter dem Deckmantel des „Gender Mainstreaming“ wenden, werden hier unbegründet und sogar vorsätzlich politisch beschädigt“

(…) wir möchten deshalb anfragen, ob DIE ZEIT, gemäß dem alten journalistischen Grundsatz auch die andere Seite anzuhören, in einer der nächsten Druck- und/oder Online Ausgabe bereit ist, ein Interview mit AGENS zu bringen(…)

Die Reaktion der Redakteurin am 16.03.12: (Auszug):

(…) haben Sie vielen Dank für Ihr Interviewangebot. Derzeit haben wir keine weitere Berichterstattung zu diesem Thema geplant (…)

Wir wollten es genauer wissen und wandten uns am 03.04.12 an die Chefredaktion.

(…) das Interview  mit Hinrich Rosenbrock haben wir zum Anlass genommen, mit Frau …… in Kontakt zu treten, um diese Behauptungen in einer Gegendarstellung als Interview zu widerlegen und richtig zu stellen.
Wir fragen uns: Existiert auch dann kein weiterer Berichtsbedarf, wenn das, was der Interviewte Rosenbrock als Wissenschaft ausgibt, einer kritischen Überprüfung nicht standhält? Weder der Interviewte noch Zeit online lassen unterm Strich die angegriffene Seite nicht zu Wort kommen. Zahllose fassungslose Leserkommentare zu dem besagten Interview wurden schleunigst gelöscht. Frau ……(die Redakteurin) schreibt jeweils dazu: „der Artikel ist aus juristischen Gründen allgemein und mit vielen Relativierungen verfasst“ (…)

Antwort: keine. Zwei Wochen später fragten wir nach:

„Sehr geehrter Herr ……. leider haben Sie bis heute nicht reagiert. Wir bitten daher erneut um Beantwortung und geben uns einen Termin bis zum 25.04.2012. Danach werden wir dies auf unserer Webseite veröffentlichen“.

Nur einen Tag später, am 19.04.12 kam die Antwort eines Rechtsanwaltes aus Hamburg:

…….. hat uns gebeten, auf Ihr Schreiben vom 18.04. zu antworten. Dem Schreiben unserer Mandantin ist nichts hinzuzufügen. Auch mit Drohungen werden Sie unsere Mandantin nicht in der Freiheit beschränken können, selbst zu entscheiden, welche Inhalte bei Zeit Online publiziert werden und welche besser unterbleiben“.

AGENS meint:

Unter einer Drohung versteht man das „Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels“.  Aber gehört es nicht zum journalistischen Auftrag, ausgewogen und möglichst auch inhaltlich zutreffend zu berichten? Wir sehen in unserer Formulierung keine Drohung, sondern lediglich einen Hinweis auf unsere Vormerkdatei. Übrigens sollte ein Publikumsorgan keine Angst vor Publikation haben.
Welch Armutszeugnis für eine Redaktion, mit einem Anwalt die Gegenseite mundtot machen zu wollen…

2 Gedanken zu „Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur“

  1. „Zahllose fassungslose Leserkommentare zu dem besagten Interview wurden schleunigst gelöscht.“

    Das scheint mittlerweile Methode zu haben. Bei diesem Artikel z. B. hier:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article4226450/Das-Zuhause-ein-gefaehrlicher-Ort-fuer-Frauen.html

    kann man unten folgende Nachricht lesen:

    „Die Kommentarfunktion dieser Seite wurde deaktiviert.“

    Also hier ist die Zeitung gleich auf Nummer sicher gegangen und hat Kommentare garnicht erst zugelassen oder alle gelöscht. Was bei dem Inhalt des Artikels auch nicht verwundert.

  2. Dafür hat die Mandantin einen Rechtsanwalt gebraucht?

    Vielleicht sollte man sich durchaus nochmal überlegen dort nach zu haken. Man muss sich schließlich nur mal überlegen, dass Zeit Online einen Artikel veröffentlicht hat der „aus juristischen Gründen allgemein und mit vielen Relativierungen verfasst“ ist. Wie grenzwertig muss der Artikel dann aus juristischer Sicht schon sein? Aber darauf gibt der Rechtsanwalt eigentlich schon indirekt Antwort.

    Man könnte auch sagen, dass nur weil Zeit Online einen Rechtsanwalt antworten lässt, man sich nicht in der Freiheit beschränken lässt, selbst zu entscheiden, gegen welche falsche Berichterstattung man sich wehrt.

    Aber egal. Zeit Online wird bei mir sowieso seit diesem Interview und der darauf folgenden Sperrung meines Accounts dort im netfilter aussortiert. Ich werden Zeit Online nur demnächst nochmal „drohen“ müssen, dass sie es wenigstens dann auch unterlassen mir irgendwelche Umfrage-Emails und pipapo zu schicken wenn sie schon meinen mich sperren zu müssen.

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