Wir haben Verfassungsschützerin Baer 2011 auf ihrem Weg nach Karlsruhe ins Bundesverfassungsgericht begleitet, und rechtzeitig zu ihrem Dienstbeginn einen Offenen Brief verfasst, Text in unserem obigen Link. Der Offene Brief wurde erwartungsgemäß nicht beantwortet und unsere geäußerte Hoffnung, dass der „mündige“ Bürger bezüglich der Folgen eines allumgreifenden Staatsfeminismus allmählich aufwacht, hat sich bisher auch kaum erfüllt. Kann auch nicht, denn welcher normale Bürger kümmert sich denn schon um den „Genderismus“, wenn er nicht gezwungen wird…..Das allerdings ist die Strategie diser Ideologie, sie arbeitet mit der Wirkung im Verborgenen und mit „hidden agendas“.
So hält zwei Jahre später Susanne Baer einen Vortrag vor der Universität Freiburg. Mehrere Seiten Text, nach denen auch ein Akademiker nicht in der Lage wäre, ihn in einigen Sätzen zusammen zu fassen. Hadmut Danisch hat sich die Mühe gemacht, hier.
Bei derart „wissenschaftlichen“ Texten lese ich häufig zuvörderst die letzten Sätze. Der letzte lautet hier „...die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit Gender ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit“. Das war genug, der Baertext kam zu den Akten.
Um so erfreuter war ich, kürzlich auch einen Text von Michael Klein zu lesen, dessen Titel mir zeigte, wie klug ich war. Denn: Michael Kleins exzellent komische Satire hat die Essenz des Originals voll ersetzt. Was lehrt uns das?
1. Gendertexte können nur in satirischen Begleittexten gelesen werden,
2. Gendertexte sollen gar nicht gelesen, geschweige denn verstanden werden,
3. Gendertexte sind nur Placebo-Expertisen , sprich seitenlange Platzhalter für beispielsweise „Wissenschaftlichkeit“.
Dazu hoffnungsvoll Michael Klein: „Frau Baer wird auch weiterhin versuchen, uns einen Baeren aufzubinden“.
Wohlgemerkt: die Dame ist Verfassungsrichterin….
Noch Lust auf ein Baer-Original? Hier bin ich noch fündig geworden. Haben Sie es gemerkt? In dem Beitrag ging es u.a. um Männerdiskriminierung (im Genderdeutsch: „positive(!) Diskriminierung)“ und deren juristische „Rechtfertigung“. Das ist purer, männerverachtender Sarkasmus, abgesehen mal von der Grundgesetzfeindlichkeit….!
Wohlgemerkt: Die Dame ist Verfassungsrichterin!
Und noch ein Zitat von der Verfassungsrichterin Baer aus einem Radiointerview (HR2 v. 25.07.2012) gefällig? Hier ist es:
„…… mein Glück ist ja , dass ich das Grundgesetz auf meiner Seite habe. Da für mich Feminismus das Engagement für Gleichstellung ist, steht im Grundgesetz praktischerweise, dass der Staat die Aufgabe hat, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen, und dass auch noch drinsteht – soviel zu Gender und nicht nur Geschlecht – dass niemand diskriminieren darf aufgrund der Herkunft und, und, und“
Und das ist gleich dreifach falsch (Danisch), „denn erstens redet sie oben von Gleichberechtigung, während Gleichstellung das Gegenteil davon ist. Zweitens steht das nicht im Grundgesetz. Das behaupten die Genderisten, und speziell Susanne Baer seit Jahren, aber richtiger wird es dadurch nicht. Im Gegenteil muss man das als systematische Desinformation und Täuschung werten. Eine Verfassungsrichterin, die über die Grundrechte täuscht, ist bemerkenswert. Und drittens stimmt es nicht, dass „niemand“ gegen das Grundgesetz verstoßen darf, denn das Grundgesetz bindet nur die drei Staatsgewalten und sonst niemanden“.
AGENS meint:
Dieser Beitrag zeigt: Die Ideologie „Gender“ unterspült unmerklich unseren Rechtsstaat. Noch vor einigen Jahren wäre eine solche Kommentierung kaum denkbar gewesen. Denn: Richter am Bundesverfassungsgericht war eine sakrosankte Persönlichkeit. Es war unvorstellbar, einen Vertreter einer demokratiefeindlichen Ideologie – hier: Staatsfeminismus – an das höchste Gericht der Bundesrepublik zu berufen. Erschwerend kommt noch hinzu: Richterin Baer richtet im Senat u.a. für Arbeitrecht und Hochschulrecht. Dieser Schachzug durch den Staatsfeminismus ist zugegebenerweise genial – aus Sicht der Frauenlobby. Ist es ein Versehen, dass eine Juristin solcher Provenienz von „Gleichstellung“ redet, wo es doch „Gleichberechtigung“ heißen müsste…..,oder ist es Programm? Wohl Letzteres. „Gleichstellung“ (im Englischen „gender equality“) ist typisches Beamtendeutsch, es befähigt den Amtsinhaber ex cathedra, einen Verwaltungsvorgang zu beeinflußen, sei es bzgl der Einstellung von neuen Mitarbeitern (Frauenquote), bzw. bei der Haushaltsberatung (letzte Kontrolle durch das „Genderbudgeting“). Die Aufgabe „Gleichstellung“ hat inzwischen im öffentlichen Dienst eine Schlüsselstellung erreicht. Und damit schließt sich der Kreis: die verfassungsmäßige Kontrolle übernimmt dann in strittigen Fällen eine Feministin als Verfassungsrichterin……
Müßte die Überschrift nicht mit einem dicken Fragezeichen versehen sein?
Feministin schützt Verfassung???
Nebenbei treffen hier gleich zwei Ismen aufeinander, denn Baer ist RADIKALE Feministin, nach eigener Aussage. Gab es nicht mal einen Radikalenerlass, der Anhängern des Radikalismus die Einnahme von Lehrstühlen verwehrte?
Für Baer scheint der nicht zu gelten, man hat sie ja sogar an’s BVerfG hochlanciert.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gesundheit/die-rechtstheoretikerin-susanne-baer-sucht-nach-juristischen-wegen-zur-gleichberechtigung/86800.html
http://www.ardmediathek.de/hr2/gespraech?documentId=11230718
Heißt das, daß heute auch radikale Befürworter von Scharia, öffentlicher Enthauptung o.ä. Professorinnenstellen einnehmen und Verfassungsrichter werden können?
Ist es sinnvoll, eine Verfassung ( na ja, immerhin ein Grundgesetz ) durch seine radikalen Gegner „schützen“ zu lassen? Wobei es ja weniger darum geht, das GG selbst zu schützen, sondern vielmehr den Bürger durch die garantierte Umsetzung der darin festgehaltenen Rechte, z.B. auch und besonders gegen radikale Anfechtungen.
Gruß……….Fiete
Im Grundgesetz gibt es n u r den Begriff der Gleichberechtigung, n i c h t aber den der Gleichstellung:
http://le-bohemien.net/2012/12/15/entweder-gleichberechtigung-oder-gleichstellung/