„Vielfalt, Teilhabe und der Traum von echter Wahlfreiheit“, so die Wünsche für eine Gleichstellungspolitik von Frau Prof. Dr. Susanne Baer in einem Beitrag für gesellschafter.de. Professorin Susanne Baer ist Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Geschlechterfragen an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin. Sie war vormals Direktorin des GenderKompetenzZentrums, ein vom Bund finanziertes Büro mit über 30 Mitarbeitern. Ministerin Schröder stellte die Förderung zum Juli 2010 ein. Derzeit ist dieses Zentrum (4 Mitarbeiter) angewiesen auf Eigenfinanzierung.
Mittlerweile wurde Susanne Baer zur Bundesverfassungsrichterin gewählt, zuständig u.a. für Arbeitsrecht. Auf dem letzten (68.) Juristentag hielt sie eine Rede, die man als Programm für ihre Tätigkeit als Verfassungsrichterin ansehen könnte. Die Rede in PDF finden Sie hier………
Diskriminiert der Gesetzgeber also heute noch selbst? Die Antwort lautet: Er tut das selten ausdrücklich, „unmittelbar“, oft aber in der Form „neutral“ genannter Regeln, „mittelbar“.
Die FAZ.Net schrieb am 23.11.10
„Der Kern des Problems sei heute jedoch die mittelbare Diskriminierung. Dogmatisch ist zwar weithin anerkannt, dass neutral gefasste Regeln, die tatsächlich Ungleichheit zementieren, gegen höherrangiges Recht verstoßen, aber es wird meist den Gerichten überlassen, da nachzubessern, was auch bedeutet, es den Diskriminierten zu überlassen zu klagen.“
Den Kommentar lesen Sie hier……..
Das konnte für agens so nicht unkommentiert stehen bleiben. agens agierte mit einem Offenen Brief und einer Pressemitteilung
Und noch eine Aussage stört agens (Zitat aus obigen FAZ.net Beitrag):
„So fehlten bislang Regelungen, die die Verwendung öffentlicher Gelder durchgängig an das Gleichstellungsziel bänden, ebenso die Vorgabe, den Haushalt auf Geschlechtergerechtigkeit zu prüfen und nur Projekte zu fördern, die diese Querschnittsaufgabe beachten.“
agens meint:
Jetzt wird alles gleichgestellt. Keine öffentliche Förderung mehr ohne Gender-Kontrolle. Noch mehr Regelungen, Gesetze und staatliche Kontrolle. Gesetze haben selten die Freiheit des Bürgers erweitert.
Davon mal abgesehen, wird nunmehr eine feministische und lesbische Verfassungsrichterin darüber wachen, dass nur rd. 1% der Politikerinnen ihre (Gender-)Ideologie bei 100% der Bürger durchsetzen. Nicht nur das, Gesetze sollen die Durchführung überwachen. Das ist gelebte GLEICH – Stellung aller Bürger nach den Vorstellungen einer Minderheit…..
Was bleibt ? Die Hoffnung, dass der mündige Bürger allmählich aufwacht. Spätestens dann, wenn diese Kontrollgesetze in einem demokratischen Prozess legitimiert werden müssen.
Hallo Herr Sadovic, vielen Dank für Ihre Kommentare. Wut hilft auch, etwas zu tun! Können agens und Sie etwas zusammen tun?
Bete Grüße
Ich möchte noch etwas anfügen zu diesem Zitat:
„Die FAZ.Net schrieb am 23.11.10
“Der Kern des Problems sei heute jedoch die mittelbare Diskriminierung. Dogmatisch ist zwar weithin anerkannt, dass neutral gefasste Regeln, die tatsächlich Ungleichheit zementieren, gegen höherrangiges Recht verstoßen, aber es wird meist den Gerichten überlassen, da nachzubessern, was auch bedeutet, es den Diskriminierten zu überlassen zu klagen.”“
.. es den Diskriminierten zu überlassen zu klagen! Recht haben und Recht bekommen, sind getrennte Paar Schuhe. In diesem Staat ist es mittlerweile so, dass es für viele Bürger die „wirtschaftlichere Lösung“ ist, Unrecht hinzunehmen. Jetzt wird sicherlich mit der Gewährung von VKH (Verfahrenskostenhilfe) argumentiert, aber kein Anwalt wird einem sagen, dass man diese auch zurückzahlen muss. Was das kostet, findet man hier: http://rvg.pentos.ag/?gclid=CIe-oLC7tKcCFZIn3wodjCo5Aw
Fazit: Auch Frau Baer vergisst in ihrem vorgenannten Zitat nicht „ihresgleichen“ da draußen und verschafft subtil so diesem Heer von streitwütigen Anwälten flutwellenartig Arbeit. Sie macht dies in trauter Gemeinsamkeit mit Frau Leutheuser-Schnarrenberger (Anwältin) und den 146 Juristen im Deutschen Bundestag. Man kann das getrost auch ein „RechtsanwaltsSelbstversorgungsWerk“ nennen. Man denke dabei nur mal an die „Reform des Familienrechts“ auf Grund dessen es nicht mal mehr möglich ist, sich erstinstanzlich ohne Anwalt vor Gericht selbst zu vertreten. Übrigens ist der Anwaltszwang ein Relikt der ZPO aus der NS-Zeit. Damals durften sich Juden nicht selbst vor Gericht vertreten, weil sie nach Ansicht der Nazis keine Menschen waren!
Ich könnte in diesem Kontext hier weiterschreiben, es gäbe viele Parallelen, denkt dabei nur mal an Jugendämter ……….
Es gibt ein Ministerium, dass alles „außer Männer von 18 bis 67“ vertritt. Wer, bitteschön, vertritt den an irgendeiner staatlichen Stelle die Interessen von Männern? Diese Frau Baer ist dafür auch ein sehr gutes Beispiel: Juristin …. Lehrstuhl für Geschlechterfragen! Männer kommen da vielleicht nur auf Grund ihrer Zeugungsfähigkeit vor oder in Sachen Förderungswürdigkeit bei Homosexualität. Wo aber hat mal einer ein offenes Ohr für ganz normale Männer?
Wenn Fortuna ihr FördermittelFüllhorn nur halbsoviel für Männer öffnen würde, wie in den letzten 20 Jahren für Frauen, wir wären einen entscheidenden Schritt weiter. Gerade im sogenannten Rechtswesen, speziell „Familienrecht“ ist von Art. 3 GG für Männer überhaupt nix zu bemerken, dass ist nicht erst seit 2-3 Jahren so, sondern mittlerweile seit 40-50 Jahren!
Wenn in Kürze die Regierung merkt: „Upps! Die Aussetzung der Wehrpflicht war doch nicht gut! Wie kriegen garnicht genügend Freiwillige und FreiwillIginnen ran!“, dann sind Männer wieder, zusätzlich zum barunterhaltspflichtigen Zahlschw**n, auch als Kanonenfutter wieder gefragt. In dieser Gesellschaft hat sich schleichend eine Entwertung und ein Missbrauch des männlichen Geschlechtes etabliert, dass ist einfach nur erschreckend!
Nehme ich mal das Gewaltschutzgesetz: Als unbescholtenen Mann kann es einem passieren, dass die eigene Frau plötzlich Gefahr „fühlt“, zu Gericht spurtet und sich eine Wohnungszuweisung beschafft. Auf Grund der gewollten Umkehr der Unschuldsvermutung fliegt der Mann, ohne dass die Frauen irgendeinen Tatsachenbeweis erbringen muss, aus der gemeinsamen Wohnung raus. Die lt. Art. 6 EMRK vorgegebene Unschuldsvermutung wurde in Deutschland „entsorgt“, dafür gilt: „Erst schießen, dann fragen!“ (Hier wird mal Klartext gesprochen: http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?mode=Startseite&frage=617&link=intern&domtyp= )
Das sind mittlerweile Zustände, die erinnern mich stark an den Film „Schindlers Liste“. Dort gab es einen KZ-Kommandanten Amon Göth, der stand jeden Morgen auf der Veranda seiner Dienstwohnung oberhalb des KZ´s und hat mit einem Scharfschützengewehr einen völlig x-beliebigen Häftling erschossen. Einfach so. Genau solch ein Damoklesschwert schwebt hier über allen Männern (feministischer Kontext: Mann=Täter/Frau=Opfer). Und wer einmal eine Wohnungszuweisung erlebt hat, der weiß, was danach alles dauerhaft zerstört ist.
Fazit: Außer privaten Initiativen wie agens, MANNdat, VAFK, VAK, Männerpartei.eu kümmert sich keiner hier in diesem Staat um die Probleme und Interessen von Männern. Ich persönlich erwarte dies auch nicht von Fr. Baer.